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Re: Jugendschutz

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2009, 20:31
von Tyler_D
Pennsocke hat geschrieben:
Alter von 12 bis einschließlich 15 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände: mit Sorgeberechtigtem
Campingplatz: mit Erziehungsberechtigtem
Steinbruch: mit Erziehungsberechtigtem
Heißt quasi: Ich brauche eine Ü18-Person und zwei verschiedene Zettel, richtig?
Je ausführlicher so eine Erklärung wird, desto weniger verstehgt man sie... :heul02:
Musst einfach nur weiter lesen:
Erziehungsberechtigter = Eltern, bzw. Vormund des Kindes bei Begleitung
des Jugendlichen vom Erziehungsberechtigten muss die „Vereinbarung zur
besonderen Obacht“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben
sein.

Sorgeberechtigter = Eltern, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern
oder Vormund die Sorgeberechtigung für die Zeit der
Veranstaltung übertragen wurde.
Auf dem Konzertgelände reicht eine Person auf die das Sorgerecht übertragen wurde, für den Campingplatz und den Steinbruch muss ein erziehungsberechtigter dabei sein.

Re: Jugendschutz

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2009, 20:59
von Pennsocke
Heißt das, ich dürfte nur mit meinen Eltern auf den Campingplatz? Also rein rechtlich gesehen?

Re: Jugendschutz

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2009, 21:13
von Tyler_D
Pennsocke hat geschrieben:Heißt das, ich dürfte nur mit meinen Eltern auf den Campingplatz? Also rein rechtlich gesehen?
so wie ich es verstehe, ja. :shock:

schau mal folgende Seite an, da sind die Papiere als Download. Dort wird der Unterschied dann deutlich.

http://www.taubertal-festival.de/de/mai ... chutz.html

Re: Jugendschutz

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2009, 21:55
von Ribby
Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben.
Warum an der Kasse abgeben? Immerhin wird man ja dann eher an den Eingangsschleusen oder so nach dem Alter gefragt und dann hat man ja nichts mehr dabei, wenn man es an der Kasse abgegeben hat.
Oder versteh ich in dem Satz irgendetwas falsch? ^^

Re: Jugendschutz

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2009, 23:02
von Tyler_D
Ribby hat geschrieben:
Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben.
Warum an der Kasse abgeben? Immerhin wird man ja dann eher an den Eingangsschleusen oder so nach dem Alter gefragt und dann hat man ja nichts mehr dabei, wenn man es an der Kasse abgegeben hat.
Oder versteh ich in dem Satz irgendetwas falsch? ^^

Ich denke den Minderjährigen wird ein anderes Eintrittsband verpasst, damit die Leute hinter der Theke wissen an wen sie kein Alk ausschenken dürfen und die Secs einfacher unterscheiden können.

Re: Jugendschutz

Verfasst: Freitag 24. Juli 2009, 17:21
von Peet
Darf ein "Sorgeberechtigter" eigendlich auch für mehr als einen Jugendlichen "sorgen"?

Re: Jugendschutz

Verfasst: Freitag 24. Juli 2009, 17:35
von Vollgas
Ich glaube schon. Weiß aber die rechtliche Lage nicht genau.

Re: Jugendschutz

Verfasst: Freitag 24. Juli 2009, 17:40
von Tyler_D
Pistol3peet hat geschrieben:Darf ein "Sorgeberechtigter" eigendlich auch für mehr als einen Jugendlichen "sorgen"?
Ich denke ja, denn bei einem Schulausflug ist ja auch nicht für jedes Kind ein Lehrer dabei

Re: Jugendschutz

Verfasst: Freitag 24. Juli 2009, 18:31
von Pennsocke
Und warum werden diese neue Regelungen erst so kurzfristig bekannt gegeben?
Karte verkaufen wäre jetzt ein bisschen kurzfristig, verdammt! :?

Ich hab meine Karte jetzt schon 'ne ganze Weile & werd erst zwei Monate nach dem Taubertal 16 :(

Re: Jugendschutz

Verfasst: Freitag 24. Juli 2009, 18:39
von Le-Neuf
die regeln sind doch nicht neu.
war doch schon immer so, dass man als u16 nicht einfach so ohne begleitung auf festivals darf.
ob man wirklich kontrolliert wird ist die andere fragen, aber dazu kann ich nix sagen, weil ich das problem auf dem toa noch nicht hatte;)

falls verkaufen zu kurzfristig wird, würd ich die karte aber auch einfach so nehmen :D

Re: Jugendschutz

Verfasst: Freitag 24. Juli 2009, 18:51
von Pennsocke
Ich wäre ja mit Freunden dort, die teilweise Ü18 sind.
Mir gehts einfach nur darum, dass ich quasi nicht dort campen dürfte - das war mir neu!?

Re: Jugendschutz

Verfasst: Freitag 24. Juli 2009, 22:15
von Tyler_D
@sweetnightmare5

war im letzten Jahr auch schon so und wird auch schon ewig so auf der Homepage ausgewiesen. Nur das es so deutlich und ausführlich beschrieben wurde ist neu. Damit möchte man wahrscheinlich jeden Zweifel oder Spielraum beseitigen.
Tyler_D hat geschrieben:Bestimmungen zum Jugendschutz

Der Aufenhalt von Minderjährigen auf den Campingplätzen ist nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist mitzuführen.

Re: Jugendschutz

Verfasst: Freitag 24. Juli 2009, 22:28
von Pennsocke
Dann werde ich wohl auf die Jugendherberge zurückgreifen müssen - Offtopic: Weiß jemand, ob man da so einen Jugendherbergenpass für braucht?

Re: Jugendschutz

Verfasst: Samstag 25. Juli 2009, 18:10
von twaddy
Pennsocke hat geschrieben:Dann werde ich wohl auf die Jugendherberge zurückgreifen müssen - Offtopic: Weiß jemand, ob man da so einen Jugendherbergenpass für braucht?

Jap,
du brauchst dafür soweit ich weiß ne Mitgliedschaft beim Deutschen Jugendherbergswerk.
Einfach mal in der Rothenburger JuHe anrufen.

Re: Jugendschutz

Verfasst: Montag 22. Februar 2010, 20:37
von deioma
Nur mal so am Rande. Das mit der Mama beim Zelten gilt nur für u16.

Re: Jugendschutz

Verfasst: Donnerstag 3. Juni 2010, 17:26
von Freddy
Hallo zusammen,

ich bin 17 und würde dieses Jahr gerne ins Taubertal kommen.
Ich habe aber keine volljährige Person in meiner Umgebung die als Sorgeberechtigter mitkommen würde, da meine Bekannten alle unter 18 sind.
Erklären sich in der Regel viele Zeltnachbarn (oder überhaupt welche) damit einverstanden, die Sorgeberechtigung zu unterschreiben?

Danke im Vorraus! =)

Re: Jugendschutz

Verfasst: Donnerstag 3. Juni 2010, 20:27
von wesselder
Freddy hat geschrieben: Erklären sich in der Regel viele Zeltnachbarn (oder überhaupt welche) damit einverstanden, die Sorgeberechtigung zu unterschreiben?
Würdest du von jemandem, den du zum ersten mal siehst, von dem du nicht weißt, wieviel er trinkt und wie er sich dann benimmt und von dem du nicht weißt, ob es nur bei Alkohol bleibt oder auch andere Drogen dabei sind, die Sorgepflicht übernehmen??
Ich nicht.
Außerdem muss der Unterschreiber immer in der nähe seines "Kindes" bleiben (glaub ich).

Re: Jugendschutz

Verfasst: Donnerstag 3. Juni 2010, 21:27
von Elton
Wenn deine Bekannten auch alle unter 18 sind, wer ist dann bei denen als Aufsichtsperson dabei? Frag doch die Person.

Re: Jugendschutz

Verfasst: Freitag 4. Juni 2010, 08:41
von Obse
so lange du dich nach 24 Uhr unauffällig benimmst, nicht zu viel trinkst oder randalierst, bemerkt in der Regel keiner, dass du noch keine 18 bist! Da müsste es schon ganz dumm laufen, dass die nach 24 Uhr irgendwo kontrollieren und gerade dich raus picken!


Ich würde mir da mal keine Gedanken machen, war bei mir vor ein paar Jahren ja nicht anders :wink:

Re: Jugendschutz

Verfasst: Freitag 4. Juni 2010, 10:19
von Freddy
Würdest du von jemandem, den du zum ersten mal siehst, von dem du nicht weißt, wieviel er trinkt und wie er sich dann benimmt und von dem du nicht weißt, ob es nur bei Alkohol bleibt oder auch andere Drogen dabei sind, die Sorgepflicht übernehmen??
Ich nicht.

Jaa eben, deshalb frag ich ja auch, denn ich würde es wascheinlich auch eher nicht tun =)
Auf jeden Fall nicht wenn derjenige schon vor 24 Uhr betrunken ist.

so lange du dich nach 24 Uhr unauffällig benimmst, nicht zu viel trinkst oder randalierst, bemerkt in der Regel keiner, dass du noch keine 18 bist


okay =), ich hatte sowieso nicht vor mich wegzukippen, ich will auch noch was von der Musik mitbekommen, was schließlich mein Hauptgrund ist weshalb ich ins Tal kommen möchte.


Danke für die Antworten, vielleicht finde ich ja noch jemanden volljährigen der mit mir mitkommt.