markus.whatever hat geschrieben: ↑Freitag 15. Dezember 2017, 11:05
...
Läge das Risiko auch bei Karo wenn sie keine Versandgebühr verlangen würden?
Es geht ja nicht um die 70ct Marke an sich, sondern, dass 5 Euro dafür verlangt werden.
Das Entscheidende ist nicht die Höhe der Versandkosten, sondern zwischen wem der Versand stattfindet und was verkauft wird. Ich habe mir für den Onlinehandel mal grob folgendes gemerkt.
Zwischen Unternehmen und Kunden (sogenannter Verbrauchsgüterkauf) = Gefahrenübergang bei Übergabe der Ware an den Käufer.
Der Verkäufer muss dem Käufer also ordnungsgemäß die Ware liefern. Geht diese verloren, oder wird beschädigt, ist der Verkäufer zur Nacherfüllung oder Rückerstattung des Kaufpreises verpflichtet.
Ansonsten ist beim Versendungskauf der Gefahrübergang in § 447 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Bei einem Kauf/Verkauf von privaten Personen unter sich, oder bei Unternehmen unter sich ist es anders. Hier ist der Gefahrenübergang bei der Übergabe an das Transportunternehmen, sofern denn auch eine andere Art der Übergabe möglich gewesen wäre, der Käufer aber den Versand gewünscht hat. Also versendet der Verkäufer auf Wunsch des Käufers, geht die Gefahr auf den Käufer über, wenn die Sendung an das Transportunternehmen übergeben wurde.
Also, so lange KARO als Unternehmen an eine private Person verkauft, liegt die Haftung bis zur Übergabe auch bei KARO.
Ich denke durch die Möglichkeit des Scannens kann man verlorene Karten sehr schnell als "nicht mehr gültig" im System hinterlegen.
Aber ob dies so auch gehandhabt wird, weiß ich nicht.
“Wir verheizen die wenigen Kinder, die wir noch haben, in ein defizitäres Bildungs- und Betreuungssystem, damit die Eltern für wenig Geld viel arbeiten können, nur um ein Wirtschaftssystem aufrechtzuerhalten, das zum Scheitern verurteilt ist.”