werden wohl leicht größen wahnsinnig ...Rundfunkjuristen, Politiker und die EU-Kommision zum Thema "Internet-Rundfunkgebühr"
Dass der Zugriff auf das Internet ab 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren kostet, ist seit einem Jahr entschiedene Sache. Es geht nur noch ums "Wieviel". Endgültig fest steht dies auch heute noch nicht, da die Wunschvorstellungen von ARD, ZDF und GEZ möglicherweise in einigen Musterprozessen noch beschnitten werden. Die Zielrichtung ist jedoch bereits klar definiert – und selbst ein bei einem Provider angemieteter eigener Webserver soll zukünftig eine zusätzliche TV-Gebühr auslösen!
GEZ dreht ab
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GEZ dreht ab
Was zahlt man ARD und ZDF ab 2007 für den Zugang zum Internet?
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Die Idee ist an sich nicht mehr nur ne Idee, sondern logische Folge. Und es stimmt tatsächlich, daß die mit der Neuregelung gebührenpflichtig werden. Da gibt es ja Handys mit Radioempfangsmodul. Rein privat genutzt gilt das im Sinne der Zweitgeräteregel als gebührenfrei. Nutzt du es aber auch beruflich ist das so, als ob du einen Radio in die Firma mitnimmst. Den müsstest du auch extra anmelden.
Die Definition der beruflichen Nutzung ist jetzt natürlich so ne Sache. Meine Handynummer haben ein paar Kollegen für absolute Notfälle. Rufen die mich jetzt an, wäre es eine berufliche Nutzung und ich müßte ggf. zahlen. Zum Glück hat mein Handy aber kein Radio.
Wenn sich UMTS aber irgendwann richtig durchsetzt, hast du nicht nur Radio, sondern sogar TV. Damit kostet das net nur 5,52 sonder 16€ ungrad.
Herzlichen Glückwunsch!
Ich bleib daher auf dem Standpunkt, daß der Grundversorgungsauftrag gemäß Rundfunkstaatsvertrag bereits durch TV und Radio abgedeckt ist. Internetsendungen sind somit unerwünschte Nebenprodukte. Wenn ich dafür zahlen soll, sollen die Sender gefälligst den Betrieb im Internet einstellen. Ich hab das ja net verlangt, daß die Senden.
Besonders witzig find ich dabei, daß der Gesetzgeber verlangt, daß Steuerdaten usw. von den Betrieben online abgegeben werden. Somit muß jeder Gewerbetreibende zwingend einen Internetanschluß haben, der durch die weitere Gesetzgebung jetzt GEZ pflichtig wird. Und ich glaub, daß dieser Punkt die ganze Sache zu Fall bringen wird. Denn das ist eigentlich eine versteckte Subvention der öffentlich rechtlichen Sender, da der Staat der GEZ Kunden beschert. Das geht aber net.
Die Definition der beruflichen Nutzung ist jetzt natürlich so ne Sache. Meine Handynummer haben ein paar Kollegen für absolute Notfälle. Rufen die mich jetzt an, wäre es eine berufliche Nutzung und ich müßte ggf. zahlen. Zum Glück hat mein Handy aber kein Radio.
Wenn sich UMTS aber irgendwann richtig durchsetzt, hast du nicht nur Radio, sondern sogar TV. Damit kostet das net nur 5,52 sonder 16€ ungrad.
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Ich bleib daher auf dem Standpunkt, daß der Grundversorgungsauftrag gemäß Rundfunkstaatsvertrag bereits durch TV und Radio abgedeckt ist. Internetsendungen sind somit unerwünschte Nebenprodukte. Wenn ich dafür zahlen soll, sollen die Sender gefälligst den Betrieb im Internet einstellen. Ich hab das ja net verlangt, daß die Senden.
Besonders witzig find ich dabei, daß der Gesetzgeber verlangt, daß Steuerdaten usw. von den Betrieben online abgegeben werden. Somit muß jeder Gewerbetreibende zwingend einen Internetanschluß haben, der durch die weitere Gesetzgebung jetzt GEZ pflichtig wird. Und ich glaub, daß dieser Punkt die ganze Sache zu Fall bringen wird. Denn das ist eigentlich eine versteckte Subvention der öffentlich rechtlichen Sender, da der Staat der GEZ Kunden beschert. Das geht aber net.
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Die Gebühr soll nach den bisher bekannt gewordenen Plänen für jeden PC erhoben werden, mit dem der Nutzer ins Internet gehen kann. Ein spezieller Anschluss für einen Fernseh- oder Rundfunkempfang, etwa eine TV- oder DVB-T-Karte, ist nicht notwendig, damit ein PC GEZ-pflichtig wird. Wer schon GEZ-Gebühren berappt, der muss für seinen Internet-PC nicht erneut bezahlen -- wer allerdings kein Radio- oder Fernsehgerät, dafür aber einen PC mit Internet-Anschluss besitzt, wird künftig wie bei einem Fernsehgerät zur Kasse gebeten.
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