DSGVO-Fachmann/-frau und/oder Jurist/-in gesucht
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DSGVO-Fachmann/-frau und/oder Jurist/-in gesucht
Hi Leute,
wir führen intern gerade intensive Diskussionen zur Datenschutz-Grundverordnung bzw. BDSG (neu). Wenn hier jemand ist, der so richtig Ahnung davon hat oder ein Volljurist ist, der darf sich gerne mal melden und Hilfe anbieten.
Anyone? Bueller? Doc?
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Re: DSGVO-Fachmann/-frau und/oder Jurist/-in gesucht
Ich bin zwar kein Experte aber hier mal die Links zu zwei bzw drei Podcasts, die das alles genau aufdröseln:
http://www.jurafunk.de/assets/podcasts/jurafunk151.mp3
https://rechtsbelehrung.com/dsgvo-alles ... a-podcast/
https://rechtsbelehrung.com/dsgvo-daten ... -folge-55/
Vielleicht hat ja jemand Zeit und Lust sich das anzuhören; danach seid Ihr bestimmt topfit im Thema
Gruß
Lry
http://www.jurafunk.de/assets/podcasts/jurafunk151.mp3
https://rechtsbelehrung.com/dsgvo-alles ... a-podcast/
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Vielleicht hat ja jemand Zeit und Lust sich das anzuhören; danach seid Ihr bestimmt topfit im Thema
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Re: DSGVO-Fachmann/-frau und/oder Jurist/-in gesucht
Du bist niemals topfit. Jederzeit kommt was neues um die Ecke, so wie z. B. das hier:
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wi ... rafen.html
Zurück zur Analogfotografie, weil SPD und CDU nix arbeiten. Mit Piraten wär das nicht passiert....
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Re: DSGVO-Fachmann/-frau und/oder Jurist/-in gesucht
Bin zwar manchmal voll, aber (noch) kein Volljurist.Elton hat geschrieben: ↑Donnerstag 3. Mai 2018, 10:46 Hi Leute,
wir führen intern gerade intensive Diskussionen zur Datenschutz-Grundverordnung bzw. BDSG (neu). Wenn hier jemand ist, der so richtig Ahnung davon hat oder ein Volljurist ist, der darf sich gerne mal melden und Hilfe anbieten.
Anyone? Bueller? Doc?
Zur DSGVO dürften bei Vereinen etwaige Dachverbände und bei Unternehmen die IHKs informieren. In BaWü hat auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weiterführende Informationen. Von meiner örtlich zuständigen IHK weiß ich, dass sie da online einige Materialien haben, die ich nutzen würde. Auch auf den Seiten der Kommission finden sich Informationen. Eine Sichtung dieser Unterlagen empfiehlt sich.
Sich einen Juristen bzw. Berater dafür zu holen, der auf dem Gebiet fit ist und entsprechende Prozessgestaltung begleitet, ist sicher für größere Vereine und Unternehmen nicht unklug, aber auch - da muss man ganz offen sein - ein Kostenfaktor. Juristische Arbeit gibt es nicht umsonst, sondern für Stundensätze zwischen 100 und 250 €. Muss man sich überlegen.
Noch mehr Links:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz ... nn=9937914
https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz ... eiten.html
https://datenschutz-generator.de/
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Re: DSGVO-Fachmann/-frau und/oder Jurist/-in gesucht
Der gesuchte Jurist soll ja auch nur fürs Forum aktiv werden
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Re: DSGVO-Fachmann/-frau und/oder Jurist/-in gesucht
Also ich habe mich letze Woche mit unserem CIO unterhalten wegen dem DSGVO weil wir eine kurze Videokonferenz zu den aktuellen Projekten hatten.
Der sieht das ganz enspannt. Aktuell gibt es für das Land Baden Württemberg lediglich 6!! Personen, die dieses neue Gesetzt kontrollieren können. Das heißt, bis die alle (in diesem Fall Firmen durch haben) vergeht jede Menge Zeit....
Der sieht das ganz enspannt. Aktuell gibt es für das Land Baden Württemberg lediglich 6!! Personen, die dieses neue Gesetzt kontrollieren können. Das heißt, bis die alle (in diesem Fall Firmen durch haben) vergeht jede Menge Zeit....
Konzerte/Festivals 2020:
06.06. Skaldenfest
06.08.-09.08. Taubertal Festival
12.08.-15.08. Summerbreeze
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Re: DSGVO-Fachmann/-frau und/oder Jurist/-in gesucht
Ich sehe das Problem eher in Abmahnanwälten, die sich schon darauf eingestellt haben, zwar nicht offline aber online.
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Re: DSGVO-Fachmann/-frau und/oder Jurist/-in gesucht
Kurze Frage zum Verständnis: Wenn zum Beispiel im Aftermovie vom Taubertal eine tanzende Menge gezeigt wird, muss von dem der darin vorkommt eine schriftliche Genehmigung vorliegen?
Oder reicht es wie bisher, wenn auf den Karten steht, dass man sich mit Aufnahmen einverstanden zeigt?
Oder reicht es wie bisher, wenn auf den Karten steht, dass man sich mit Aufnahmen einverstanden zeigt?
Ja von mir aus, dann nennt sich die Mucke halt Deephouse
aber dafür, dass hier niemand tanzt, ist sie ziemlich laut.
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- Dash
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Re: DSGVO-Fachmann/-frau und/oder Jurist/-in gesucht
Genau für so einen Mist braucht man nun einen Experten. Ich: keine Ahnung.
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Re: DSGVO-Fachmann/-frau und/oder Jurist/-in gesucht
Genau darin liegt aktuell eine Grauzone, ob man das über einen pauschalen Hinweis im Hausrecht abdecken kann. Sportvereine, die Bilder von ihren Veranstaltungen machen haben ein ähnliches Problem. Denn da sind ja auch oft Zuschauer im Hintergrund zu erkennen.markus.whatever hat geschrieben: ↑Dienstag 15. Mai 2018, 08:31 Kurze Frage zum Verständnis: Wenn zum Beispiel im Aftermovie vom Taubertal eine tanzende Menge gezeigt wird, muss von dem der darin vorkommt eine schriftliche Genehmigung vorliegen?
Oder reicht es wie bisher, wenn auf den Karten steht, dass man sich mit Aufnahmen einverstanden zeigt?
Hier hat eindeutig mal wieder unsere Bundesregierung gepennt, denn dies zu regeln wäre möglich gewesen.
“Wir verheizen die wenigen Kinder, die wir noch haben, in ein defizitäres Bildungs- und Betreuungssystem, damit die Eltern für wenig Geld viel arbeiten können, nur um ein Wirtschaftssystem aufrechtzuerhalten, das zum Scheitern verurteilt ist.”
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Re: DSGVO-Fachmann/-frau und/oder Jurist/-in gesucht
Okay, danke für die Auskunft. Evtl. wird ja noch nachgebessert. Weiß nicht, wie schnell das möglich wäre. Bin mal gespannt, wie die Festivals es machen..Tyler_D hat geschrieben: ↑Mittwoch 16. Mai 2018, 07:17Genau darin liegt aktuell eine Grauzone, ob man das über einen pauschalen Hinweis im Hausrecht abdecken kann. Sportvereine, die Bilder von ihren Veranstaltungen machen haben ein ähnliches Problem. Denn da sind ja auch oft Zuschauer im Hintergrund zu erkennen.markus.whatever hat geschrieben: ↑Dienstag 15. Mai 2018, 08:31 Kurze Frage zum Verständnis: Wenn zum Beispiel im Aftermovie vom Taubertal eine tanzende Menge gezeigt wird, muss von dem der darin vorkommt eine schriftliche Genehmigung vorliegen?
Oder reicht es wie bisher, wenn auf den Karten steht, dass man sich mit Aufnahmen einverstanden zeigt?
Hier hat eindeutig mal wieder unsere Bundesregierung gepennt, denn dies zu regeln wäre möglich gewesen.
Ja von mir aus, dann nennt sich die Mucke halt Deephouse
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Re: DSGVO-Fachmann/-frau und/oder Jurist/-in gesucht
Was die Bilder angeht, wird nix nachgebessert. Die Regierung legt es bewusst darauf an. "Das sollen die Gerichte klären". Öffnungsklausel für Panoramaschutz ist in DSGVO vorgesehen, Gesetz will man aber keins erlassen. Daher: Mit Piraten wär das nicht passiert
Für Eventfotographie gibt es eine Einschätzung des Hamburger DSB:
https://www.filmverband-suedwest.de/wp- ... _DSGVO.pdf
Und nachdem der erste Hype abgeklungen ist, der 4 Wochen vor in Kraft treten der DSGVO losgegangen ist, kann man durch den aufgewirbelten Staub jetzt auch mal wieder halbwegs klar sehen. Klar ist, das einiges gemacht werden muss, vor allem in Firmen. Grundsätzlich waren so Sachen wie Datenschutzerklärung auf Homepages oder in Vereinssatzungen aber ebenso bereits vorgeschrieben, wie Verfahrensverzeichnise und Gefahrenabschätzungen. Wenn auch alles nicht unbedingt im jetzt notwendigen Ausmaß. Aber da das BDSG (alt) ja Vorlage für die DSGVO war, muss man sich nicht wundern, wenn es jetzt wieder drin steht und damit auch im BDSG (neu) enthalten ist. Vieles von dem, was jetzt gerade innerhalb von wenigen Wochen gemacht wird, hätte also schon seit Jahren umgesetzt werden müssen. Spätestens seit Beschluss der DSGVO. Aber wenn die Übergangsfrist NUR zwei Jahre beträgt, dann war wohl zu erwarten, dass alles in den letzten fünf Tagen angegangen werden muss.
Am Anfang war ich auch ziemlich auf der Schiene, dass man jetzt alles pingelig genau machen muss. Aber auch ich - als Datenschutzfan - bin mittlerweile auf den Punkt runtergefahren, dass man das macht, was mit den vorhandenen Mitteln machbar ist und eben versucht, Daten gar nicht zu erheben, die man nicht braucht. Datensparsamkeit ist immer noch der beste Datenschutz. Gerade bei Blogs und in Foren sieht man aber gerade den Trend, dass ettliches vom Netz genommen oder eingestellt wird, um keine Probleme zu bekommen. Selbst erfolgreiche Blogs stellen den Betrieb ein. Aber die Datenschützer winken schon ab, dass alles nicht so schlimm wird. Wie gesagt, man sollte nicht völlig untätig bleiben, aber wirklich viel zu befürchten haben gerade kleine Blogs, Foren, Vereine und Kleinunternehmer nichts. Die Möglichkeit zur Strafe gibt es zwar, aber die Bussgelder werden von den Landesdatenschutzbehörden verhängt. Und wenn wirklich irgendwo was schief läuft, dann bleibt es beim ersten Mal bei einer Ermahnung. Bei großen Firmen sieht das aber vielleicht anders aus.
Was die Angst vor der Abmahnmafia angeht, kann man die wohl auch entkräften. Um abmahnen zu können, brauchen die Anwälte erstmal einen Klienten. Blogs und Foren haben aber ja nicht wirklich Kunden und in der Regel wohl auch eher wenige Daten. Außer ein paar unbelehrbaren Trollen macht sich da sicher keiner die Mühe, hier ein Verfahren anzustrengen, bei dem am Ende nicht viel zu holen ist. Zumal die erste Anlaufstelle wohl trotzdem der Landesdatenschutzbeauftragte wäre. Es wird derzeit noch gestritten, ob so ein Vergehen überhaupt abmahnfähig ist. Auch Unternehmer untereinander werden sich kaum gegenseitig abmahnen, weil man dazu den eigenen Laden besser sauber hat. Und sind wir mal ehrlich, wer hält wirklich alle Regeln ein?
Also: Viel Lärm um nix, trotzdem machen, was ohne großen Aufwand geht.
Hier auch noch ein Bericht mit einer solchen Aufklärung:
https://www.janalbrecht.eu/2018/05/dsgv ... te-mythen/
Für Eventfotographie gibt es eine Einschätzung des Hamburger DSB:
https://www.filmverband-suedwest.de/wp- ... _DSGVO.pdf
Und nachdem der erste Hype abgeklungen ist, der 4 Wochen vor in Kraft treten der DSGVO losgegangen ist, kann man durch den aufgewirbelten Staub jetzt auch mal wieder halbwegs klar sehen. Klar ist, das einiges gemacht werden muss, vor allem in Firmen. Grundsätzlich waren so Sachen wie Datenschutzerklärung auf Homepages oder in Vereinssatzungen aber ebenso bereits vorgeschrieben, wie Verfahrensverzeichnise und Gefahrenabschätzungen. Wenn auch alles nicht unbedingt im jetzt notwendigen Ausmaß. Aber da das BDSG (alt) ja Vorlage für die DSGVO war, muss man sich nicht wundern, wenn es jetzt wieder drin steht und damit auch im BDSG (neu) enthalten ist. Vieles von dem, was jetzt gerade innerhalb von wenigen Wochen gemacht wird, hätte also schon seit Jahren umgesetzt werden müssen. Spätestens seit Beschluss der DSGVO. Aber wenn die Übergangsfrist NUR zwei Jahre beträgt, dann war wohl zu erwarten, dass alles in den letzten fünf Tagen angegangen werden muss.
Am Anfang war ich auch ziemlich auf der Schiene, dass man jetzt alles pingelig genau machen muss. Aber auch ich - als Datenschutzfan - bin mittlerweile auf den Punkt runtergefahren, dass man das macht, was mit den vorhandenen Mitteln machbar ist und eben versucht, Daten gar nicht zu erheben, die man nicht braucht. Datensparsamkeit ist immer noch der beste Datenschutz. Gerade bei Blogs und in Foren sieht man aber gerade den Trend, dass ettliches vom Netz genommen oder eingestellt wird, um keine Probleme zu bekommen. Selbst erfolgreiche Blogs stellen den Betrieb ein. Aber die Datenschützer winken schon ab, dass alles nicht so schlimm wird. Wie gesagt, man sollte nicht völlig untätig bleiben, aber wirklich viel zu befürchten haben gerade kleine Blogs, Foren, Vereine und Kleinunternehmer nichts. Die Möglichkeit zur Strafe gibt es zwar, aber die Bussgelder werden von den Landesdatenschutzbehörden verhängt. Und wenn wirklich irgendwo was schief läuft, dann bleibt es beim ersten Mal bei einer Ermahnung. Bei großen Firmen sieht das aber vielleicht anders aus.
Was die Angst vor der Abmahnmafia angeht, kann man die wohl auch entkräften. Um abmahnen zu können, brauchen die Anwälte erstmal einen Klienten. Blogs und Foren haben aber ja nicht wirklich Kunden und in der Regel wohl auch eher wenige Daten. Außer ein paar unbelehrbaren Trollen macht sich da sicher keiner die Mühe, hier ein Verfahren anzustrengen, bei dem am Ende nicht viel zu holen ist. Zumal die erste Anlaufstelle wohl trotzdem der Landesdatenschutzbeauftragte wäre. Es wird derzeit noch gestritten, ob so ein Vergehen überhaupt abmahnfähig ist. Auch Unternehmer untereinander werden sich kaum gegenseitig abmahnen, weil man dazu den eigenen Laden besser sauber hat. Und sind wir mal ehrlich, wer hält wirklich alle Regeln ein?
Also: Viel Lärm um nix, trotzdem machen, was ohne großen Aufwand geht.
Hier auch noch ein Bericht mit einer solchen Aufklärung:
https://www.janalbrecht.eu/2018/05/dsgv ... te-mythen/
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Re: DSGVO-Fachmann/-frau und/oder Jurist/-in gesucht
Mich würde ja mal interessieren wie das z.B. mit der Schufa ist. Bei einer Kreditanfrage gibt man ja dem Institut, bei dem man den Kredit anfragt, die Erlaubnis sich bei der Schufa über einen zu erkun digen. Aber ich könnte mich jetzt nicht erinnern, der Schufa jemals meine Einverständiserklärung gegeben zu haben, Daten von mir überhaupt zu speichern.
Man kann zwar einmal im Jahr eine Selbstauskunft bei der Schufa erfragen, aber bisher war ein löschen von Daten nur sehr schwierig möglich. Ob man sich jetzt auf die DSGVO berufen kann?
Man kann zwar einmal im Jahr eine Selbstauskunft bei der Schufa erfragen, aber bisher war ein löschen von Daten nur sehr schwierig möglich. Ob man sich jetzt auf die DSGVO berufen kann?
“Wir verheizen die wenigen Kinder, die wir noch haben, in ein defizitäres Bildungs- und Betreuungssystem, damit die Eltern für wenig Geld viel arbeiten können, nur um ein Wirtschaftssystem aufrechtzuerhalten, das zum Scheitern verurteilt ist.”
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Re: DSGVO-Fachmann/-frau und/oder Jurist/-in gesucht
Schön, dass das Ganze langsam wieder ein wenig runtergekocht wird. Die letzten Tage waren ja emailtechnisch mehr als nervig!
Schufa...gute Frage...aber bestimmt gilt das für die wieder nicht Wäre aber echt interessant die anzuschreiben und um die Löschung der Daten zu bitten.
Schufa...gute Frage...aber bestimmt gilt das für die wieder nicht Wäre aber echt interessant die anzuschreiben und um die Löschung der Daten zu bitten.
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Re: DSGVO-Fachmann/-frau und/oder Jurist/-in gesucht
wegen Schufa:
Interessant war es im letzten Jahr, als ich ein paar Optionen für mein neues Fahrzeug durchgespielt habe. Ich hatte bei Bank A bezüglich einer kompletten 0% Finanzierung angefragt und bei Bank B über einen Kleinkredit.
Bank B sagte dann, das sie mir gerne den Kredit geben und ob ich nicht einen höheren Kredit möchte, denn laut Schufa hätte ich ja erst vor kurzem bei Bank A eine Fahrzeugfinanzierung gemacht. Dabei hatte ich ja gar keinen Finanzierungsvertrag abgeschlossen.
Also habe ich bei Bank A angerufen und gefragt, was die an die Schufa übermittelt haben? Antwort von Bank A: es wurden keine Einträge bei der Schufa vorgenommen, da keine Finanzierung zustande kam. Dürfen sie laut irgendeinem Gesetz auch nicht.
Trotzdem hat die Schufa was eingetragen, sonst hätte der Mitarbeiter der Bank B ja diesen Eintrag nicht gesehen.
Ich frage mich auch, ob ich das Einwohnermeldeamt verklagen kann, wenn es meine personenbezogenen Daten z.B. an die Rundfunkgebührenanstalt zum Abgleich weiter gibt, ohne vorher mein Einverständis eingeholt zu haben? Das DSGVO gilt immerhin auch für Behörden
Interessant war es im letzten Jahr, als ich ein paar Optionen für mein neues Fahrzeug durchgespielt habe. Ich hatte bei Bank A bezüglich einer kompletten 0% Finanzierung angefragt und bei Bank B über einen Kleinkredit.
Bank B sagte dann, das sie mir gerne den Kredit geben und ob ich nicht einen höheren Kredit möchte, denn laut Schufa hätte ich ja erst vor kurzem bei Bank A eine Fahrzeugfinanzierung gemacht. Dabei hatte ich ja gar keinen Finanzierungsvertrag abgeschlossen.
Also habe ich bei Bank A angerufen und gefragt, was die an die Schufa übermittelt haben? Antwort von Bank A: es wurden keine Einträge bei der Schufa vorgenommen, da keine Finanzierung zustande kam. Dürfen sie laut irgendeinem Gesetz auch nicht.
Trotzdem hat die Schufa was eingetragen, sonst hätte der Mitarbeiter der Bank B ja diesen Eintrag nicht gesehen.
Ich frage mich auch, ob ich das Einwohnermeldeamt verklagen kann, wenn es meine personenbezogenen Daten z.B. an die Rundfunkgebührenanstalt zum Abgleich weiter gibt, ohne vorher mein Einverständis eingeholt zu haben? Das DSGVO gilt immerhin auch für Behörden
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Re: DSGVO-Fachmann/-frau und/oder Jurist/-in gesucht
Das Schufa-Thema hab ich auch schon bei den Piraten in die Diskussion gekippt. Wir sind zum Schluss gekommen, dass du die Einträge dort normalerweise löschen können müsstest, weil du ja nur der Bank die Einverständnis zum Auskunfteinholen erteilst, aber nicht der Schufa zum Daten speichern. Allerdings bedeutet das, dass du keine Kredite mehr bekommen wirst oder nur mit sehr schlechtem Rating, weil ja die Schufa keine Daten über dich hat.
Es könnte allerdings sein, dass die zum Speichern der Daten berechtigt sind, weil Art. 6 I b DSVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/) zieht. Ganz durchdiskutiert ist die Sache also noch nicht.
In Bezug auf die Schufa-Auskunft darf ich übrigens noch auf die Aktion von www.openschufa.de verweisen. Da keiner weiß, mit welchem Algorythmus die arbeiten, um den Score zu ermitteln, soll das jetzt geknackt werden. Dazu muss man eine Selbstauskunft anfordern und bereit sein, diese bei openschufa hochzuladen.
Was die Auskunft der Meldebehörden angeht, ist das definitiv über Art 6 I b und c DSGVO abgedeckt. Aber gegen Auskünfte an sonstige Interessenten kannst und solltest du Widerspruch einlegen. Kann man einfach im Meldeamt machen. Danach keine Weitergabe der Daten mehr an Adressbücher, Religionsgemeinschaften, Parteien usw.
Es könnte allerdings sein, dass die zum Speichern der Daten berechtigt sind, weil Art. 6 I b DSVO (https://dsgvo-gesetz.de/art-6-dsgvo/) zieht. Ganz durchdiskutiert ist die Sache also noch nicht.
In Bezug auf die Schufa-Auskunft darf ich übrigens noch auf die Aktion von www.openschufa.de verweisen. Da keiner weiß, mit welchem Algorythmus die arbeiten, um den Score zu ermitteln, soll das jetzt geknackt werden. Dazu muss man eine Selbstauskunft anfordern und bereit sein, diese bei openschufa hochzuladen.
Was die Auskunft der Meldebehörden angeht, ist das definitiv über Art 6 I b und c DSGVO abgedeckt. Aber gegen Auskünfte an sonstige Interessenten kannst und solltest du Widerspruch einlegen. Kann man einfach im Meldeamt machen. Danach keine Weitergabe der Daten mehr an Adressbücher, Religionsgemeinschaften, Parteien usw.
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