Da ich aber vor ein paar Jahren am Sonntag in eine Kontrolle vom Zeltplatz Berg gekommen bin und mir die Art und Weise des Beamten doch sehr gegen den Strich ging, möchte ich versuchen hier ein paar Tipps zusammen zu schreiben, was man beachten sollte und Hinweise geben was selbst der Polizei untersagt ist.
Kurz zu meinem Fall:
Nachdem wir unser Camp zusammen gepackt und nach besten Wissen und Gewissen verstaut hatten, machten wir uns auf den Umleitungsweg in Richtung Rothenburg, um dort das Gespann aus Sprinter und Wohnwagen zu parken und danach wieder auf das Festivalgelände zu können.
Auf Höhe der Mautstelle wurden dann alle Fahrzeuge für eine allgemeine Verkehrskontrolle angehalten.
Der Beamte fragte mich, ob ich Alkohol getrunken hätte, was ich verneinte. Daraufhin wurde ich gefragt, ob ich einem Alkoholtest zustimmen würde?
Da ich mir des 0,00% Ergebnisses sicher war und das ganze schnell hinter mich bringen wollte, stimmte ich der Atemkontrolle zu.
Daraufhin zog der Beamte ein unverpacktes Röhrchen aus seiner linken Jackentasche und steckte es auf das Messgerät. Das alte Röhrchen vom Messgerät steckte er in die rechte Jackentasche.
Und das ist der Punkt, der mir im Nachhinein eigentlich Sorgen bereitet und mich zu diesem Beitrag bringt. Da an dem Sonntag bestimmt schon viele Besucher den Zeltplatz verlassen haben, muss man in dem Fall von einer Wiederverwendung von gebrauchten Röhrchen ausgehen!
Es ist total in Ordnung, wenn bei einem Festival Kontrollen zur allgemeinen Sicherheit durchgeführt werden, aber dann doch bitte schön auch richtig und ohne die Kontrollierten einer gesundheitlichen Gefahr auszusetzen.
Man stelle sich nur mal vor, welche Krankheiten durch ein bereits benutztes Röhrchen übertragen werden können.
Hier nur mal ein paar Beispiele:
Grippaler Infekt
Grippe
Infektion der oberen Atemwege
Meningitis
Bakterielle Meningitis
Mononukleose
Epstein-Barr-Virus
Fieberbläschen
Zytomegalie-Virus
Molluscum contagiosum
Hepatitis B
Chronische Hepatitis B
Kinderlähmung
So, was kann man nun tun, um eine ähnliche Situation zu vermeiden?
1. Vorbereitung
a) ihr solltet natürlich nüchtern und auch nicht unter dem Einfluss sonstiger Drogen, oder Medikamente stehen
b) zusätzlich empfiehlt es sich den Verbandkasten, Warnweste und das Warndreieck vom Fahrersitz aus griffbereit zu haben
c) Fahrzeugschein und Perso griffbereit haben (zum Führerschein später mal mehr)
2. die Kontrolle (hier zitiere ich den Inhalt eine Internseite)
zusätzlich findet man im Internet noch folgenden Text:Wenn du mit einem Fahrzeug unterwegs bist
Allgemeine Verkehrskontrolle nach §36 Absatz 5 StVO (Straßenverkehrsordnung):
Das darf die Polizei
dich auffordern anzuhalten und dein Fahrzeug zu verlassen
Ausweis, Führerschein und Fahrzeugschein verlangen
kontrollieren, ob Warndreieck und Verbandskasten vorhanden sind
Das darf sie grundsätzlich nicht
dein Fahrzeug durchsuchen
Rombergtest, die Klassiker: dir in den Augen rumleuchten, dir Anweisungen geben, auf einer Linie rumzulaufen oder deine Nase zu berühren.
Auch hier gilt wieder: Du kannst deine Zustimmung verweigern. (Schweigen gilt als Zustimmung.) Will dir ein Polizist in die Augen schauen und leuchten, kannst du ihm das untersagen:
„Nein, das ist kein Bestandteil einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach §36 Absatz 5 StVO. Dafür benötigen sie meine Zustimmung. Diese verweigere ich ihnen.“
Körperliche Untersuchung nach §81a StPO
Blutabnahme, Urin- und Schweißtest. Diese sind ein schwerer Eingriff in deine körperliche Unversehrtheit. Sie darf nur an einem Beschuldigten vorgenommen werden und bedarf in der Theorie der Zustimmung eines Richters. In der Praxis sieht es anders aus. Bei „Gefahr im Verzug“ kann ein Polizist ohne richterliche Zustimmung entscheiden, dich körperlich zu untersuchen. Gefahr im Verzug liegt vor, wenn es notwendig ist, dass ein Polizist unmittelbar reagiert, um z.B. später nachweisen zu können, dass du zu besagtem Zeitpunkt unter Alkoholeinfluss gestanden hast.
Auf jeden Fall müssen tatsächliche Hinweise vorliegen. (Auch hier reicht es nicht aus, dass du gerötete Augen hast. Wenn du nach Alkohol riechst ist dies jedoch ein ausreichender tatsächlicher Hinweis.)
Es gilt wieder: Du kannst deine Zustimmung verweigern: „Nein, das möchte ich nicht.“
Möchte ein Polizist eine der Maßnahmen einer körperlichen Untersuchung ohne deine Zustimmung durchführen, so kannst du noch einmal klarmachen: „Nein, das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §340 StGB der Körperverletzung im Amt strafbar.“
Ein Polizist darf dich nicht mit auf die Wache nehmen, nur weil du dich wenig kooperativ zeigst. Meint ein Polizist etwas anderes, so kannst du auch hier erklären: „Nein, das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §239 StGB der Freiheitsberaubung strafbar.“
Das darfst Du
Aussagen verweigern!Ein Polizist kann in einer informellen Befragung versuchen Dinge herauszufinden, die auf eine Straftat hinweisen. Dem kannst du entegegenwirken, indem du antwortest: „Hierzu mache ich keine Angaben.“
Sagst du nichts, so kann auch nichts gegen dich verwendet werden. (Außerdem musst du Vorladungen der Polizei, sei es als Zeuge oder als Beschuldigter nicht nachkommen. Verpflichtend sind nur Vorladungen von Staatsanwaltschaft oder Gericht. Auf jeden Fall solltest du zuvor mit einem Rechtsanwalt/ einer Rechtsanwältin sprechen)
den Dienstausweis eines Polizisten verlangen, um dir seine Daten aufzuschreiben mit diesen Daten ggf. Strafanzeige und Strafantrag stellen. (Wichtig: Immer beides stellen, da manche Delikte nur auf Strafantrag hin verfolgt werden. Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall gestellt werden.) Du solltest sie nicht bei der Polizei, sondern bei der Staatsanwaltschaft stellen.
Seid ihr euch sicher, dass euer Ergebnis nichts verwertbares für die Polizei bringen wird und möchtet ihr die Kontrolle schnell hinter euch bringen, dann könnt ihr natürlich der Atemkontrolle zustimmen. Aber ihr solltet auf eine unbenutztes Röhrchen bestehen, welches ihr selber aus der Verpackung nehmt und auf das Messgerät aufsteckt.Was man als Alkoholsünder wissen sollte
10.4.2009
Das Gesetz ist klar: Blutproben, auch bei Verstößen im Straßenverkehr, darf nur ein Richter anordnen. Nur bei “Gefahr im Verzug” dürfen auch Staatsanwälte oder Polizisten eine Blutprobe veranlassen.
Die Praxis sah bei Verkehrsdelikten Jahrzehnte anders aus. Routinemäßig haben Polizeibeamte selbst die Blutprobe angeordnet – und ihr Verhalten wurde immer abgesegnet. Ich persönlich habe im Gerichtssaal schon Polizisten erlebt, die nicht mal wussten, dass sie nur bei “Gefahr im Verzug” eine Blutprobe anordnen dürfen. Manche waren richtig beleidigt, als sie erfuhren, dass ihre Kompetenzen nicht mal so weit reichen.
Seit der Einführung von Bereitschaftsrichtern hat es immer wieder Anwälte gegeben, die der Verwertung der Alkohol- und Drogenanalyse widersprachen, wenn kein Richter eingeschaltet wurde. Mit unterschiedlichen Ergebnissen. Letztlich retteten sich meisten Gerichte damit, dass die Beamten zwar einen Fehler gemacht haben. Dieser wiege aber nicht so schwer, um die Beweise nicht zur Kenntnis zu nehmen.
In einer praktisch wichtigen Konstellation sieht es nun das Oberlandesgericht Hamm etwas anders. Die Richter halten eine Blutprobe für unverwertbar, weil der Polizeibeamte so gestrickt war wie seine Kollegen, die ich aus dem Gerichtssaal kenne. Ihn interessierte schlicht und einfach nicht, dass es aus jüngster Zeit viele Urteile gibt, welche darauf hinweisen, dass es nach dem Gesetz zumindest versucht werden muss, einen Richter zu erreichen. Erst wenn das nicht gelingt, darf Gefahr im Verzug angenommen werden.
Machen wir immer so, alles andere interessiert mich nicht. Diese schlichte Argumentation war für das Oberlandesgericht Hamm nun Anlass, den Ball auf die Seite der Polizei zurückzuspielen. Wer sich, so die Richter, überhaupt nicht um die Rechtslage schert, vergewaltigt das Recht und begeht einen besonders schweren Verfahrensfehler. Bei so einem Verhalten ist es einfach nicht mehr akzeptabel, das Beweisergebnis augenzwinkernd doch noch zuzulassen.
Es ist davon auszugehen, dass da draußen viele Polizeibeamte ähnlich handeln. Wie sollte man sich also in einer Verkehrskontrolle verhalten? Schweigsam, aber bestimmt:
1. Den Atemalkoholtest verweigern. Dazu darf niemand gezwungen werden. Aber keinesfalls erklären oder gar unterschreiben, dass man auf einer Blutprobe besteht. Das könnte als “Einverständnis” ausgelegt werden.
2. Die Blutprobe über sich ergehen lassen. Allenfalls auf die Frage, ob man damit einverstanden ist, mit “Nein” antworten. Eine Begründung hierfür muss man nicht geben.
So dürften die Chancen nicht schlecht stehen, dass die Polizei nach Schema F vorgeht und in die nun vom Oberlandesgericht Hamm beschriebene Verfahrensfalle tappt. Einer Diskussion über Gefahr im Verzug (“habe ich im law blog gelesen”) sollte man an Ort und Stelle aus taktischen Gründen also eher aus dem Weg gehen.
So und nun noch ein Link zum Thema Führerschein, den ich nicht weiter kommentieren möchte:
warum-man-besser-seinen-fuhrerschein-nicht-dabei-hat/
Nochmal, ich möchte hier keine Anleitung geben wie man gegen die StVO verstößt, oder eine Kontrolle umgehen kann. Aber gerade bei einer Massenkontrolle darf es keine Unachtsamkeiten seitens der Polizei bei der Hygiene geben! Die Links zu den Webseiten sollen nur verdeutlichen, welche Rechte man als Bürger hat.
Ergänzungen dürfen gerne gemacht werden.