"sicheres" Parken
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Re: "sicheres" Parken
Also, hört sich doch gar nicht sooo schlecht an, solange man nicht im Matsch versinkt
Aber den Bildern nach zu urteilen ist das auch gut organisiert mit dem Traktor.
Dann Danke ich euch schon mal...
... werde bestimmt noch andere Fragen haben und wenn nicht dann sehen wir uns vielleicht im August
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- Tyler_D
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Re: "sicheres" Parken
Wenn sich schlechtes Wetter abzeichnet, solltest du auf jeden Fall schon vor dem Beladen des Autos deine Abschleppöse (Schrauböse) suchen und so verstauen, dass du sie bei Bedarf griffbereit hast.
Kommt blöd wenn die ganz unten im Kofferraum liegt und du dann erstmal alles ausladen musst.
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Re: "sicheres" Parken
Imageshack oder photobucket?!Tyler_D hat geschrieben:komisch, vorhin gingen sie und jetzt seh ich die Bilder auch nur noch im Zitat von Dash.
Ich glaube ich leg die wieder auf meinen eigenen Webserver. Wollte halt den Traffic nicht zu hoch kommen lassen durch die Bilder.
- Tyler_D
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Re: "sicheres" Parken
MuhMachtDieKuh hat geschrieben:Imageshack oder photobucket?!Tyler_D hat geschrieben:komisch, vorhin gingen sie und jetzt seh ich die Bilder auch nur noch im Zitat von Dash.
Ich glaube ich leg die wieder auf meinen eigenen Webserver. Wollte halt den Traffic nicht zu hoch kommen lassen durch die Bilder.
nein, komplette Seiten liegen auf funpic.de
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Re: "sicheres" Parken
Und wenn du abgeschleppt werden musst, such dir nen Traktor, der das, wie es sich gehört, mit nem Abschleppband und nicht mit ner Kette macht, sonst geht's dir wie dem Kollegen hier (ab 2:10) .Tyler_D hat geschrieben:Wenn sich schlechtes Wetter abzeichnet, solltest du auf jeden Fall schon vor dem Beladen des Autos deine Abschleppöse (Schrauböse) suchen und so verstauen, dass du sie bei Bedarf griffbereit hast.
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Re: "sicheres" Parken
Autsch, vielleicht sollte man das Fahrzeug so leicht wie möglich machen beim Abschleppen? Wenn da neben dem Fahrer natürlich noch 3 Personen im Auto drin sitzen, hat man schnell mal über 200kg extra Balast am Haken.
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Re: "sicheres" Parken
wie ist das eigentlich, wenn jetzt bei jemand die Frontschürtze weg gerissen wird?
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Re: "sicheres" Parken
Wir haben das bei der Haftpflichtversicherung so gelernt, dass es sich dabei um einen "Gefälligkeitsschaden" handelt und man dafür nicht haftbar gemacht werden kann. In einzelnen Fällen sieht das die Rechtslage aber anders und man kann wohl doch haftbar gemacht werden. In dem Fall mit dem Abschleppen, glaube ich aber eher nicht, dass der Bulldogfahrer haftbar gemacht werden kann. In vielen Haftpflichtversicherungen ist darum mittlerweile unabhängig von der Rechtslage die Gefälligkeitshandlung bis zu einer bestimmten Summe mitversichert um den ansonsten folgenden Rechtsstreit (jeder will ja Recht haben) zu umgehen.
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Re: "sicheres" Parken
Ich bin zwar kein Jurist, aber mir stellt sich da die Frage, inwieweit man noch von einer Gefälligkeit sprechen kann, wenn der Traktorfahrer beispielsweise 20€ für seinen Abschleppdienst verlangt. Was ja für eine Gefälligkeit eine recht stattliche Summe wäre. Oder gar wenn die Abschlepper vom Veranstalter selbst "angeheuert" werden.
- Tyler_D
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Re: "sicheres" Parken
Naja, es zwingt dich ja niemand auf den Zeltplatz zu fahren, bzw. dich drauf ziehen zu lassen. Du kannst dein Fahrzeug ja auch in der Stadt parken und alles tragen, oder wieder heim fahren.
Ich denke nicht, dass jemand für solch einen Schanden verantwortlich gemacht werden kann. Von grober Fahrlässigkeit mal abgesehen. Also wenn der Abschlepper betrunken ist, oder absichtlich durch einen Graben fährt oder so was.
Ich denke nicht, dass jemand für solch einen Schanden verantwortlich gemacht werden kann. Von grober Fahrlässigkeit mal abgesehen. Also wenn der Abschlepper betrunken ist, oder absichtlich durch einen Graben fährt oder so was.
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Re: "sicheres" Parken
Wenn er Geld verlangt, dann ist es wohl keine Gefälligkeitshandlung mehr und dann muss er wohl auch dafür haften.MuhMachtDieKuh hat geschrieben:Ich bin zwar kein Jurist, aber mir stellt sich da die Frage, inwieweit man noch von einer Gefälligkeit sprechen kann, wenn der Traktorfahrer beispielsweise 20€ für seinen Abschleppdienst verlangt. Was ja für eine Gefälligkeit eine recht stattliche Summe wäre. Oder gar wenn die Abschlepper vom Veranstalter selbst "angeheuert" werden.
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Re: "sicheres" Parken
Grundsätzlich kann man davon ausgehen dass, sobald eine vereinbarte Bezahlung im Spiel ist keine Gefälligkeit mehr vorliegt (zumal man auch bei einer Gefälligkeit unter bestimmten Umständen haftet).
Fraglich ist, welche Vertragsbedingungen bestehen. Vereinbart man nämlich nicht explizit (bzw. über AGB) einen Haftungsausschluss, dann ist der Abschleppendende schnell in der Haftung. Zumal die Haftung bei Vertragsverhältnissen strenger ist als über die normale Haftung via §823 BGB.
Ich möchte das hier nicht detailliert durchprüfen (schon allein weil ich Kopfweh habe), ist aber eine hochinteressante Frage.
(Wer es daheim machen will: Einen konkreten Fall ausdenken und dann mal §823 I; 823 II (Schutzgesetz §303 StGB {fahrlässigkeit?}]); 831 (Traktorfahrer Verrichtungsgehilfe? Fraglich!); (Besteht Vertrag?); §280 (Pflichtverletzung §241? Haftungsausschlüsse? AGB [Vertragsbestandteil? Gültig?]); § 278 (T Erfüllungsgehilfe?) und dann noch ein Paar andere.
Es ist, wie gesagt, ziemlich interessant. Man müsste wohl noch ein Paar Details wissen um zu einer abschließenden Klärung zu kommen.
Fraglich ist, welche Vertragsbedingungen bestehen. Vereinbart man nämlich nicht explizit (bzw. über AGB) einen Haftungsausschluss, dann ist der Abschleppendende schnell in der Haftung. Zumal die Haftung bei Vertragsverhältnissen strenger ist als über die normale Haftung via §823 BGB.
Ich möchte das hier nicht detailliert durchprüfen (schon allein weil ich Kopfweh habe), ist aber eine hochinteressante Frage.
(Wer es daheim machen will: Einen konkreten Fall ausdenken und dann mal §823 I; 823 II (Schutzgesetz §303 StGB {fahrlässigkeit?}]); 831 (Traktorfahrer Verrichtungsgehilfe? Fraglich!); (Besteht Vertrag?); §280 (Pflichtverletzung §241? Haftungsausschlüsse? AGB [Vertragsbestandteil? Gültig?]); § 278 (T Erfüllungsgehilfe?) und dann noch ein Paar andere.
Es ist, wie gesagt, ziemlich interessant. Man müsste wohl noch ein Paar Details wissen um zu einer abschließenden Klärung zu kommen.
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Re: "sicheres" Parken
Die verlangen zwar 5€, haben aber alle ein Schild an Bord: Auf eigene Gefahr. Somit sind sie normal aus dem Schneider.
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Re: "sicheres" Parken
Wäre ich mir nicht so sicher. Das berühmte "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen"-Schild gilt ja auch nicht immer. http://www.focus.de/finanzen/recht/tid- ... 29962.htmlvollgas hat geschrieben:Die verlangen zwar 5€, haben aber alle ein Schild an Bord: Auf eigene Gefahr. Somit sind sie normal aus dem Schneider.
Ich kaufe ein A und löse Bockwurst.
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Re: "sicheres" Parken
Ich sehe das als Gefälligkeitshandlung trotz des Geldes. Also keine Haftung.The Reaper hat geschrieben:Wenn er Geld verlangt, dann ist es wohl keine Gefälligkeitshandlung mehr und dann muss er wohl auch dafür haften.
Die einzige Möglichkeit die dir bleibt, wenn du dich nicht von Traktor abschleppen lassen möchtest ist ADAC anrufen.
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Re: "sicheres" Parken
Könnte (teilweise) unwirksam sein.vollgas hat geschrieben:Die verlangen zwar 5€, haben aber alle ein Schild an Bord: Auf eigene Gefahr. Somit sind sie normal aus dem Schneider.
Mal vorrausgesetzt das es sich hier um eine AGB handelt (was ich bejahe): Das Klauselverbot aus § 309 Nr. 7 Lit. b BGB sagt: "Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam [...] 7. [...] b. ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden [gemeint sind hier Schäden die in Abgrenzung von § 309 Nr. 7 Lit. a BGB nicht die Rechtsgüter Leben, Gesundheit, Körper betreffen - d.Verf.], die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders [gemeint ist der Verwender der AGB - d.Verf.] oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen;
Die Klausel könnte also jedenfalls teilweise unwirksam sein, denn ein Haftungsausschluss für Schäden am Fahrzeug (nur solche sollen hier betrachtet werden) - also am Eigentum des Vertragspartners - ist nach dieser Vorschrift für Fälle grob fährlässiger Pflichtverletzung nicht statthaft.
Nach § 306 Abs. 1 BGB führt die teilweise Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zum Ungültigwerden des Vertrages und des Rest der AGB. Der Vertrag gilt also (gem. § 306 Abs. 2 BGB) in dem die unwirksame (Teil-)Klausel betreffenden Fall mit den gesetzlichen Regelungen.
Interessant ist jetzt, was grob fahrlässig bedeutet. Hier wird es wieder kompliziert.
Es gibt im Deliktsrecht keinen Haftungsauschluss für Gefälligkeitshandlungen. Wichtig ist die Frage der Gefälligkeit nur für die vertragliche Haftung (denn es besteht bei einer Gefälligkeit oftmals kein Vertrag).Gruv hat geschrieben:Ich sehe das als Gefälligkeitshandlung trotz des Geldes. Also keine Haftung.The Reaper hat geschrieben:Wenn er Geld verlangt, dann ist es wohl keine Gefälligkeitshandlung mehr und dann muss er wohl auch dafür haften.
Die einzige Möglichkeit die dir bleibt, wenn du dich nicht von Traktor abschleppen lassen möchtest ist ADAC anrufen.
Schadenersatzansprüche aus Deliktsrecht bleiben davon unberührt.
Ich verneine aber die Gefälligkeit in diesem Falle, weil sie grundsätzlich nur gegen Geldzahlung erfolgt, dazu noch von Fremden die den Willen zum AGB-Einsatz zeigen und die Leistung in einer Vielzahl von Fällen erbringen.
Gefälligkeit könnte man vielleicht noch annehmen wenn die Geldleistung lediglich kostendeckend wäre (wenn einem ein Freund aus Gefälligkeit zum Flughafen fährt zahl man im natürlich Sprit). Aber die Leistung übersteigt die Kosten ja (wie wenn die Fr. Schausten für 250 € bei Freunden übernachtet).
- Janaldo
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Re: "sicheres" Parken
Warum ist denn überhaupt der Abschleppende Schuld, wenn die Stoßstange abreißt?
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Re: "sicheres" Parken
Paragraphen hin oder her, hier hat der Fahrer des Schleppers einfach ganz massiv Mist gebaut. Die Kette war nicht gespannt und er ist mit Schwung losgefahren, und das weiß jeder, der schonmal mit Stahlseil oder Kette abgeschleppt hat, dass das schief gehen muss. Vor allem wenn vornedran ein Fastrac hängt und der Fahrer womöglich keine Erfahrung auf solchen Kisten hat.
Aber eigentlich wollte ich damit jetzt keine Riesendiskussion vom Zaun brechen, schließlich wurde die Stuation damals angesichts der extremen Umstände insgesamt gut gemeistert. Ich hoffe, die haben sich gütlich einigen können!
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Re: "sicheres" Parken
Ich habe mich jetzt in die Sicht des Abgeschleppten versetzt. Die Juristerei erlaubt, das ist das schöne an ihr, natürlich Argumentation in beide Richtungen.Janaldo hat geschrieben:Warum ist denn überhaupt der Abschleppende Schuld, wenn die Stoßstange abreißt?