
Aber den Bildern nach zu urteilen ist das auch gut organisiert mit dem Traktor.
Dann Danke ich euch schon mal...
... werde bestimmt noch andere Fragen haben und wenn nicht dann sehen wir uns vielleicht im August
Moderator: Moderatoren
Imageshack oder photobucket?!Tyler_D hat geschrieben:komisch, vorhin gingen sie und jetzt seh ich die Bilder auch nur noch im Zitat von Dash.
Ich glaube ich leg die wieder auf meinen eigenen Webserver. Wollte halt den Traffic nicht zu hoch kommen lassen durch die Bilder.
MuhMachtDieKuh hat geschrieben:Imageshack oder photobucket?!Tyler_D hat geschrieben:komisch, vorhin gingen sie und jetzt seh ich die Bilder auch nur noch im Zitat von Dash.
Ich glaube ich leg die wieder auf meinen eigenen Webserver. Wollte halt den Traffic nicht zu hoch kommen lassen durch die Bilder.
Und wenn du abgeschleppt werden musst, such dir nen Traktor, der das, wie es sich gehört, mit nem Abschleppband und nicht mit ner Kette macht, sonst geht's dir wie dem Kollegen hier (ab 2:10)Tyler_D hat geschrieben:Wenn sich schlechtes Wetter abzeichnet, solltest du auf jeden Fall schon vor dem Beladen des Autos deine Abschleppöse (Schrauböse) suchen und so verstauen, dass du sie bei Bedarf griffbereit hast.
Wenn er Geld verlangt, dann ist es wohl keine Gefälligkeitshandlung mehr und dann muss er wohl auch dafür haften.MuhMachtDieKuh hat geschrieben:Ich bin zwar kein Jurist, aber mir stellt sich da die Frage, inwieweit man noch von einer Gefälligkeit sprechen kann, wenn der Traktorfahrer beispielsweise 20€ für seinen Abschleppdienst verlangt. Was ja für eine Gefälligkeit eine recht stattliche Summe wäre. Oder gar wenn die Abschlepper vom Veranstalter selbst "angeheuert" werden.
Wäre ich mir nicht so sicher. Das berühmte "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen"-Schild gilt ja auch nicht immer. http://www.focus.de/finanzen/recht/tid- ... 29962.htmlvollgas hat geschrieben:Die verlangen zwar 5€, haben aber alle ein Schild an Bord: Auf eigene Gefahr. Somit sind sie normal aus dem Schneider.
Ich sehe das als Gefälligkeitshandlung trotz des Geldes. Also keine Haftung.The Reaper hat geschrieben:Wenn er Geld verlangt, dann ist es wohl keine Gefälligkeitshandlung mehr und dann muss er wohl auch dafür haften.
Könnte (teilweise) unwirksam sein.vollgas hat geschrieben:Die verlangen zwar 5€, haben aber alle ein Schild an Bord: Auf eigene Gefahr. Somit sind sie normal aus dem Schneider.
Es gibt im Deliktsrecht keinen Haftungsauschluss für Gefälligkeitshandlungen. Wichtig ist die Frage der Gefälligkeit nur für die vertragliche Haftung (denn es besteht bei einer Gefälligkeit oftmals kein Vertrag).Gruv hat geschrieben:Ich sehe das als Gefälligkeitshandlung trotz des Geldes. Also keine Haftung.The Reaper hat geschrieben:Wenn er Geld verlangt, dann ist es wohl keine Gefälligkeitshandlung mehr und dann muss er wohl auch dafür haften.
Die einzige Möglichkeit die dir bleibt, wenn du dich nicht von Traktor abschleppen lassen möchtest ist ADAC anrufen.
Ich habe mich jetzt in die Sicht des Abgeschleppten versetzt. Die Juristerei erlaubt, das ist das schöne an ihr, natürlich Argumentation in beide Richtungen.Janaldo hat geschrieben:Warum ist denn überhaupt der Abschleppende Schuld, wenn die Stoßstange abreißt?