Ribby hat geschrieben:wesselder hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass ein Erwachsener nur auf ein Minderjährigen aufpassen darf. Du kannst ja aber mal ne Mail an Karo schreiben und nachfragen. Dann weißt du es ganz genau

Laut Gesetz ist es aber so, dass man nur auf eine/n Jugendliche/n aufpassen darf.
Fühle dich auf keinen Fall angegriffen, denn das ist nicht meine Absicht!
Aber für mich klingt das sehr nach einem Phantom-Paragraph, einem Gesetz dass jeder zu kennen glaubt, dass es aber eigentlich garnicht gibt. Deutschland ist voll davon, keine Sorge. Ehrlich gesagt, ich habe mich ein wenig in die Materie eingelesen und sehe per se keinen rechtlichen Grund dass die Übernahme mehrerer solcher Aufsichtspflichten ("vertragliche Übernahme") nicht möglich sein soll. Beispiele hierfür gibt es im Alltag doch auch zu Hauf: Trainer im Sportverein, beispielsweise. (Leider: Das Beispiel des Schullehrers ist hier nicht anführbar, ist ÖRecht.)
Einzige Grenze die ich da sehe ist die, dass der jeweilige ja auch die Fähigkeit haben muss eine Gruppe zu beaufsichtigen. Ist aber keine verbindliche Grenze, sondern individuell-situationsabhängig.
//Keine Rechtsberatung in irgendeinem Sinne, Einzelmeinung.
Edit: Angeführt sei, dass dies
natürlich nicht den Veranstalter davon abhalten muss, Bedingungen für den Einlass Minderjähriger zu stellen, die schärfer sind, als dass ohnehin schon vom Recht vorgesehene.