sorgeberechtigte person

zum Taubertal-Festival 2010

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jackysky
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sorgeberechtigte person

#1 Beitrag von jackysky »

Ich hab da mal ne frage :)
und zwar komm ich mit ein paar leuten aufs festival die alle 16 sin. die schwester von ner freundin is aber über 18. kann die jetzt für uns alle das sorgeberechtiger dingens machen oder braucht da jeder nen extra mensch? wie läuft das überhuapt ab? muss ich da einmal am anfang wenn ich mir das bändle an der kasse hol den zettel zeigen und dann komm ich automatisch später innen steinbruch usw?

Daniel9999
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Re: sorgeberechtigte person

#2 Beitrag von Daniel9999 »

dein Band bekommst du auch wenn du 16 Jahre bist..kein Problem!
Es wird keiner was sagen das du noch Minderjährig bist solange du nicht irgendwo betrunken umher liegst oder randalierst oder irgendwie negativ auffällst!

Also gut benehmen dann ist das kein Problem.. :D

jackysky
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Re: sorgeberechtigte person

#3 Beitrag von jackysky »

also brauch ich dann eig gar kein sorgebrechtigten und man kommt mit dem ganz normlane band eig überall rein wenn man 16 is?

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Obse
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Re: sorgeberechtigte person

#4 Beitrag von Obse »

jackysky hat geschrieben:also brauch ich dann eig gar kein sorgebrechtigten und man kommt mit dem ganz normlane band eig überall rein wenn man 16 is?
ja du kommst mit deinem "normalen" Band überall rein!

Wie oben schon geschrieben: wenn du nicht total betrunken irgendwo in der Ecke liegst oder auf dem randalierst und relativ unauffällig bist, dann will auch keiner was wegen deinem Alter wissen.

Rechtlich gesehen darf eine Person über 18 die Aufsicht nur für EINE Minderjährige Person übernehmen. Heißt, rein rechtlich müsste jeder von euch der unter 18 ist, eine Person dabei haben die über 18 ist und eure Aufsicht übernehmen.

Aber auf einem Festival wird das nicht so eng gesehen. Man kann ja nicht 10.000 Leute auf das Alter kontrollieren.
Konzerte/Festivals 2020:

06.06. Skaldenfest
06.08.-09.08. Taubertal Festival
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Re: sorgeberechtigte person

#5 Beitrag von Vollgas »

Jugendschutz:
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem
gesamten Festivalgelände.
- Säuglingen und Kindern bis zum Alter von 6 Jahren ist der Aufenthalt auf dem
Festivalgelände nicht gestattet!
- Kinder im Alter von 7 bis 11 Jahren dürfen, in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten, das gesamte Festivalgelände, einschließlich Campingflächen
besuchen. Eine Übertragung des Sorgerechts ist nicht erlaubt!
- Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren dürfen das gesamte Festivalgelände in
Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Eine Übertragung des Sorge
rechts ist nur für das Konzertgelände erlaubt.
- Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren dürfen das gesamte Festivalgelände in
Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen. Eine Übertragung des
Sorgerechtes ist für das gesamte Festivalgelände erlaubt.
Zur Übertragung des Sorgerechts: Erziehungsberechtigte haben die Möglichkeit ihr
Sorgerecht temporär auf andere Volljährige zu übertragen.
Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist von der entsprechenden Person und dem
Minderjährigen mitzuführen.
Wir behalten uns vor eine Übertragung des Sorgerechtes nicht zu akzeptieren
(z.B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person
an welche das Sorgerecht übertragen wurde).
Festivalgelände = GESAMTES Festival inkl. Camping, Parken etc.
Konzertgelände = der geschlossene Bereich, in dem die Bühnen stehen.

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Re: sorgeberechtigte person

#6 Beitrag von twaddy »

Ich denke, der Post von Vollgas sagt alles was wichtig ist.
Bitte denkt dran, die Zettel auch von den Eltern unterschrieben zu lassen.

wir hatten da letztes Jahr die tollsten Geschichten.
Wieder da...mei ist das schön...fast wie daheim.

jackysky
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Re: sorgeberechtigte person

#7 Beitrag von jackysky »

@ vollgas: ja das hab ich mir eben auch schon durchgelsen und denke deshalb dass es vielleicht schon sinnvoll wäre wenn man sich so nen sorgeberechtigten anschafft. kann das eigentlich auch passieren dass die einen dann mal nach der sorgeberechtigten person fragen und du die dann suchen darfst?

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twaddy
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Re: sorgeberechtigte person

#8 Beitrag von twaddy »

ja, es kann passieren, dass danach gefragt wird.

Letztes Jahr wurde beim Einchecken am unteren Zeltplatz jeder kontrolliert, am Oberen wurden meines Wissens defintiv Stichproben gemacht (also auch beim Einckecken an der Mautstelle)
Wieder da...mei ist das schön...fast wie daheim.

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Re: sorgeberechtigte person

#9 Beitrag von Vollgas »

jackysky hat geschrieben:@ vollgas: ja das hab ich mir eben auch schon durchgelsen und denke deshalb dass es vielleicht schon sinnvoll wäre wenn man sich so nen sorgeberechtigten anschafft. kann das eigentlich auch passieren dass die einen dann mal nach der sorgeberechtigten person fragen und du die dann suchen darfst?
Es können dich ja auch im Bühnenbereich die Secs oder die Grünen kontrollieren. Geh schon mal davon aus das du dann deinen Sorgeberechtigten suchen musst. Also, seid brav und anständig, dann klappt das normal. nur die wo auffallen werden normal auch kontrolliert. Auch im Bühnenbereich läuft genug Polizei rum, auch wenn se nicht so aussehen. Hab ketztes Jahr ne Bekannte von mir getroffen, sah aus wie ne normale Festivalbesucherin, war aber im Dienst.

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Re: sorgeberechtigte person

#10 Beitrag von jackysky »

ws ich aber jetzt immer noch nicht so genau weiß ist ob mjede person einen eigen sorgeberechtigte braucht... weil davon steht irgendwie nirgends was. letztes jahr als ich noch 15 war da hat nämlic hauch ein kerl für mich und für nen kumple gemacht also normalerweise müsste das dann doch gehn oder?

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Re: sorgeberechtigte person

#11 Beitrag von wesselder »

Ich glaube nicht, dass ein Erwachsener nur auf ein Minderjährigen aufpassen darf. Du kannst ja aber mal ne Mail an Karo schreiben und nachfragen. Dann weißt du es ganz genau ;)
---------Hier könnte ihre Werbung stehen---------

Daniel9999
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Re: sorgeberechtigte person

#12 Beitrag von Daniel9999 »

@jackysky..besorg dir so ein Schreiben und alles ist in Ordnung!
Wenn du ganz sicher gehen willst schreib Karo eine Mail und fertig ;D

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Ralf
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Re: sorgeberechtigte person

#13 Beitrag von Ralf »

Wenn ihr alle 16 seid, braucht ihr ja nur Aufsichtspersonen. Die sind dann "nur" Erziehungsberechtigte, keine Sorgeberechtigte.
twadddy hat geschrieben:Letztes Jahr wurde beim Einchecken am unteren Zeltplatz jeder kontrolliert, am Oberen wurden meines Wissens defintiv Stichproben gemacht (also auch beim Einckecken an der Mautstelle)
Dass letztes Jahr stärker auf den Jugendschutz geachtet wurde, ist mir auch aufgefallen.
Bei der Mautstelle am Berg wurden U18-Jährige nur auf den Campingplatz gelassen, wenn sie ihre Aufsichtsperson dabei hatten (nur Unterschrift reichte nicht).

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Re: sorgeberechtigte person

#14 Beitrag von Vollgas »

Find ich gut so. Auch wenn manchmal besser die Jungen auf die Älteren aufpassen sollten.

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Re: sorgeberechtigte person

#15 Beitrag von Ribby »

wesselder hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass ein Erwachsener nur auf ein Minderjährigen aufpassen darf. Du kannst ja aber mal ne Mail an Karo schreiben und nachfragen. Dann weißt du es ganz genau ;)
Laut Gesetz ist es aber so, dass man nur auf eine/n Jugendliche/n aufpassen darf.
vollgas hat geschrieben:Find ich gut so. Auch wenn manchmal besser die Jungen auf die Älteren aufpassen sollten.
Ralf, kannst du bitte auf mich aufpassen? :D

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Re: sorgeberechtigte person

#16 Beitrag von Obse »

wesselder hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass ein Erwachsener nur auf ein Minderjährigen aufpassen darf. Du kannst ja aber mal ne Mail an Karo schreiben und nachfragen. Dann weißt du es ganz genau ;)

also so wurde es mir mal von der Security gesagt - auf einer anderen Veranstaltung. Da konnte ich nicht die Aufsicht für meine Schwester und für meinen Cousin machen...
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Re: sorgeberechtigte person

#17 Beitrag von Corvin »

@ Ribby
Wenn's so ist, dann ist es mal wieder ein sehr seltsames Gesetz :stupid01:

Gruß,
Corvin

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Re: sorgeberechtigte person

#18 Beitrag von DocBrown »

Ribby hat geschrieben:
wesselder hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass ein Erwachsener nur auf ein Minderjährigen aufpassen darf. Du kannst ja aber mal ne Mail an Karo schreiben und nachfragen. Dann weißt du es ganz genau ;)
Laut Gesetz ist es aber so, dass man nur auf eine/n Jugendliche/n aufpassen darf.
Fühle dich auf keinen Fall angegriffen, denn das ist nicht meine Absicht!

Aber für mich klingt das sehr nach einem Phantom-Paragraph, einem Gesetz dass jeder zu kennen glaubt, dass es aber eigentlich garnicht gibt. Deutschland ist voll davon, keine Sorge. Ehrlich gesagt, ich habe mich ein wenig in die Materie eingelesen und sehe per se keinen rechtlichen Grund dass die Übernahme mehrerer solcher Aufsichtspflichten ("vertragliche Übernahme") nicht möglich sein soll. Beispiele hierfür gibt es im Alltag doch auch zu Hauf: Trainer im Sportverein, beispielsweise. (Leider: Das Beispiel des Schullehrers ist hier nicht anführbar, ist ÖRecht.)

Einzige Grenze die ich da sehe ist die, dass der jeweilige ja auch die Fähigkeit haben muss eine Gruppe zu beaufsichtigen. Ist aber keine verbindliche Grenze, sondern individuell-situationsabhängig.


//Keine Rechtsberatung in irgendeinem Sinne, Einzelmeinung.



Edit: Angeführt sei, dass dies natürlich nicht den Veranstalter davon abhalten muss, Bedingungen für den Einlass Minderjähriger zu stellen, die schärfer sind, als dass ohnehin schon vom Recht vorgesehene.
Don't steal. The government hates competition.
Vorfreudeverbesserungsgerät

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Re: sorgeberechtigte person

#19 Beitrag von Dash »

Ich musste bisher noch nie meinen Ausweis vorzeigen :lach02:

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Re: sorgeberechtigte person

#20 Beitrag von Ribby »

DocBrown hat geschrieben: Fühle dich auf keinen Fall angegriffen, denn das ist nicht meine Absicht!

Aber für mich klingt das sehr nach einem Phantom-Paragraph, einem Gesetz dass jeder zu kennen glaubt, dass es aber eigentlich garnicht gibt. Deutschland ist voll davon, keine Sorge. Ehrlich gesagt, ich habe mich ein wenig in die Materie eingelesen und sehe per se keinen rechtlichen Grund dass die Übernahme mehrerer solcher Aufsichtspflichten ("vertragliche Übernahme") nicht möglich sein soll. Beispiele hierfür gibt es im Alltag doch auch zu Hauf: Trainer im Sportverein, beispielsweise. (Leider: Das Beispiel des Schullehrers ist hier nicht anführbar, ist ÖRecht.)

Einzige Grenze die ich da sehe ist die, dass der jeweilige ja auch die Fähigkeit haben muss eine Gruppe zu beaufsichtigen. Ist aber keine verbindliche Grenze, sondern individuell-situationsabhängig.


//Keine Rechtsberatung in irgendeinem Sinne, Einzelmeinung.



Edit: Angeführt sei, dass dies natürlich nicht den Veranstalter davon abhalten muss, Bedingungen für den Einlass Minderjähriger zu stellen, die schärfer sind, als dass ohnehin schon vom Recht vorgesehene.
Das wurde mir von 2 Quellen mitgeteilt.
1. Ich bin selbst Organisator einer Veranstaltung bei uns und habe mich diesbezüglich erkundigt, bei Polizisten und Anwälten.
2. Ein Kumpel von mir ist Türsteher, der deswegen auch schonmal Stress mit der Polizei bekommen hat, als sie einmal eine Veranstaltung kontrolliert haben.

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