Alkoholkontrollen bei An- und Abreise

Was nicht immer wieder gefragt werden muss ...

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Tyler_D
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Alkoholkontrollen bei An- und Abreise

#1 Beitrag von Tyler_D »

In den letzten Jahren kann man ja Alkoholkontrollen eigentlich an allen Tagen fest einplanen. Darauf sollte man sich entsprechend einstellen.

Da ich aber vor ein paar Jahren am Sonntag in eine Kontrolle vom Zeltplatz Berg gekommen bin und mir die Art und Weise des Beamten doch sehr gegen den Strich ging, möchte ich versuchen hier ein paar Tipps zusammen zu schreiben, was man beachten sollte und Hinweise geben was selbst der Polizei untersagt ist.

Kurz zu meinem Fall:
Nachdem wir unser Camp zusammen gepackt und nach besten Wissen und Gewissen verstaut hatten, machten wir uns auf den Umleitungsweg in Richtung Rothenburg, um dort das Gespann aus Sprinter und Wohnwagen zu parken und danach wieder auf das Festivalgelände zu können.
Auf Höhe der Mautstelle wurden dann alle Fahrzeuge für eine allgemeine Verkehrskontrolle angehalten.
Der Beamte fragte mich, ob ich Alkohol getrunken hätte, was ich verneinte. Daraufhin wurde ich gefragt, ob ich einem Alkoholtest zustimmen würde?
Da ich mir des 0,00% Ergebnisses sicher war und das ganze schnell hinter mich bringen wollte, stimmte ich der Atemkontrolle zu.

Daraufhin zog der Beamte ein unverpacktes Röhrchen aus seiner linken Jackentasche und steckte es auf das Messgerät. Das alte Röhrchen vom Messgerät steckte er in die rechte Jackentasche.

Und das ist der Punkt, der mir im Nachhinein eigentlich Sorgen bereitet und mich zu diesem Beitrag bringt. Da an dem Sonntag bestimmt schon viele Besucher den Zeltplatz verlassen haben, muss man in dem Fall von einer Wiederverwendung von gebrauchten Röhrchen ausgehen!


Es ist total in Ordnung, wenn bei einem Festival Kontrollen zur allgemeinen Sicherheit durchgeführt werden, aber dann doch bitte schön auch richtig und ohne die Kontrollierten einer gesundheitlichen Gefahr auszusetzen.

Man stelle sich nur mal vor, welche Krankheiten durch ein bereits benutztes Röhrchen übertragen werden können.

Hier nur mal ein paar Beispiele:

Grippaler Infekt
Grippe
Infektion der oberen Atemwege
Meningitis
Bakterielle Meningitis
Mononukleose
Epstein-Barr-Virus
Fieberbläschen
Zytomegalie-Virus
Molluscum contagiosum
Hepatitis B
Chronische Hepatitis B
Kinderlähmung


So, was kann man nun tun, um eine ähnliche Situation zu vermeiden?

1. Vorbereitung

a) ihr solltet natürlich nüchtern und auch nicht unter dem Einfluss sonstiger Drogen, oder Medikamente stehen
b) zusätzlich empfiehlt es sich den Verbandkasten, Warnweste und das Warndreieck vom Fahrersitz aus griffbereit zu haben
c) Fahrzeugschein und Perso griffbereit haben (zum Führerschein später mal mehr)

2. die Kontrolle (hier zitiere ich den Inhalt eine Internseite)
Wenn du mit einem Fahrzeug unterwegs bist

Allgemeine Verkehrskontrolle nach §36 Absatz 5 StVO (Straßenverkehrsordnung):

Das darf die Polizei

dich auffordern anzuhalten und dein Fahrzeug zu verlassen
Ausweis, Führerschein und Fahrzeugschein verlangen
kontrollieren, ob Warndreieck und Verbandskasten vorhanden sind

Das darf sie grundsätzlich nicht

dein Fahrzeug durchsuchen
Rombergtest, die Klassiker: dir in den Augen rumleuchten, dir Anweisungen geben, auf einer Linie rumzulaufen oder deine Nase zu berühren.

Auch hier gilt wieder: Du kannst deine Zustimmung verweigern. (Schweigen gilt als Zustimmung.) Will dir ein Polizist in die Augen schauen und leuchten, kannst du ihm das untersagen:

„Nein, das ist kein Bestandteil einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach §36 Absatz 5 StVO. Dafür benötigen sie meine Zustimmung. Diese verweigere ich ihnen.“

Körperliche Untersuchung nach §81a StPO
Blutabnahme, Urin- und Schweißtest. Diese sind ein schwerer Eingriff in deine körperliche Unversehrtheit. Sie darf nur an einem Beschuldigten vorgenommen werden und bedarf in der Theorie der Zustimmung eines Richters. In der Praxis sieht es anders aus. Bei „Gefahr im Verzug“ kann ein Polizist ohne richterliche Zustimmung entscheiden, dich körperlich zu untersuchen. Gefahr im Verzug liegt vor, wenn es notwendig ist, dass ein Polizist unmittelbar reagiert, um z.B. später nachweisen zu können, dass du zu besagtem Zeitpunkt unter Alkoholeinfluss gestanden hast.

Auf jeden Fall müssen tatsächliche Hinweise vorliegen. (Auch hier reicht es nicht aus, dass du gerötete Augen hast. Wenn du nach Alkohol riechst ist dies jedoch ein ausreichender tatsächlicher Hinweis.)

Es gilt wieder: Du kannst deine Zustimmung verweigern: „Nein, das möchte ich nicht.“

Möchte ein Polizist eine der Maßnahmen einer körperlichen Untersuchung ohne deine Zustimmung durchführen, so kannst du noch einmal klarmachen: „Nein, das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §340 StGB der Körperverletzung im Amt strafbar.“

Ein Polizist darf dich nicht mit auf die Wache nehmen, nur weil du dich wenig kooperativ zeigst. Meint ein Polizist etwas anderes, so kannst du auch hier erklären: „Nein, das werden sie nicht tun, sonst machen sie sich gem. §239 StGB der Freiheitsberaubung strafbar.“

Das darfst Du

Aussagen verweigern!Ein Polizist kann in einer informellen Befragung versuchen Dinge herauszufinden, die auf eine Straftat hinweisen. Dem kannst du entegegenwirken, indem du antwortest: „Hierzu mache ich keine Angaben.“

Sagst du nichts, so kann auch nichts gegen dich verwendet werden. (Außerdem musst du Vorladungen der Polizei, sei es als Zeuge oder als Beschuldigter nicht nachkommen. Verpflichtend sind nur Vorladungen von Staatsanwaltschaft oder Gericht. Auf jeden Fall solltest du zuvor mit einem Rechtsanwalt/ einer Rechtsanwältin sprechen)
den Dienstausweis eines Polizisten verlangen, um dir seine Daten aufzuschreiben mit diesen Daten ggf. Strafanzeige und Strafantrag stellen. (Wichtig: Immer beides stellen, da manche Delikte nur auf Strafantrag hin verfolgt werden. Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall gestellt werden.) Du solltest sie nicht bei der Polizei, sondern bei der Staatsanwaltschaft stellen.
zusätzlich findet man im Internet noch folgenden Text:
Was man als Alkoholsünder wissen sollte
10.4.2009

Das Gesetz ist klar: Blutproben, auch bei Verstößen im Straßenverkehr, darf nur ein Richter anordnen. Nur bei “Gefahr im Verzug” dürfen auch Staatsanwälte oder Polizisten eine Blutprobe veranlassen.

Die Praxis sah bei Verkehrsdelikten Jahrzehnte anders aus. Routinemäßig haben Polizeibeamte selbst die Blutprobe angeordnet – und ihr Verhalten wurde immer abgesegnet. Ich persönlich habe im Gerichtssaal schon Polizisten erlebt, die nicht mal wussten, dass sie nur bei “Gefahr im Verzug” eine Blutprobe anordnen dürfen. Manche waren richtig beleidigt, als sie erfuhren, dass ihre Kompetenzen nicht mal so weit reichen.

Seit der Einführung von Bereitschaftsrichtern hat es immer wieder Anwälte gegeben, die der Verwertung der Alkohol- und Drogenanalyse widersprachen, wenn kein Richter eingeschaltet wurde. Mit unterschiedlichen Ergebnissen. Letztlich retteten sich meisten Gerichte damit, dass die Beamten zwar einen Fehler gemacht haben. Dieser wiege aber nicht so schwer, um die Beweise nicht zur Kenntnis zu nehmen.

In einer praktisch wichtigen Konstellation sieht es nun das Oberlandesgericht Hamm etwas anders. Die Richter halten eine Blutprobe für unverwertbar, weil der Polizeibeamte so gestrickt war wie seine Kollegen, die ich aus dem Gerichtssaal kenne. Ihn interessierte schlicht und einfach nicht, dass es aus jüngster Zeit viele Urteile gibt, welche darauf hinweisen, dass es nach dem Gesetz zumindest versucht werden muss, einen Richter zu erreichen. Erst wenn das nicht gelingt, darf Gefahr im Verzug angenommen werden.

Machen wir immer so, alles andere interessiert mich nicht. Diese schlichte Argumentation war für das Oberlandesgericht Hamm nun Anlass, den Ball auf die Seite der Polizei zurückzuspielen. Wer sich, so die Richter, überhaupt nicht um die Rechtslage schert, vergewaltigt das Recht und begeht einen besonders schweren Verfahrensfehler. Bei so einem Verhalten ist es einfach nicht mehr akzeptabel, das Beweisergebnis augenzwinkernd doch noch zuzulassen.

Es ist davon auszugehen, dass da draußen viele Polizeibeamte ähnlich handeln. Wie sollte man sich also in einer Verkehrskontrolle verhalten? Schweigsam, aber bestimmt:

1. Den Atemalkoholtest verweigern. Dazu darf niemand gezwungen werden. Aber keinesfalls erklären oder gar unterschreiben, dass man auf einer Blutprobe besteht. Das könnte als “Einverständnis” ausgelegt werden.

2. Die Blutprobe über sich ergehen lassen. Allenfalls auf die Frage, ob man damit einverstanden ist, mit “Nein” antworten. Eine Begründung hierfür muss man nicht geben.

So dürften die Chancen nicht schlecht stehen, dass die Polizei nach Schema F vorgeht und in die nun vom Oberlandesgericht Hamm beschriebene Verfahrensfalle tappt. Einer Diskussion über Gefahr im Verzug (“habe ich im law blog gelesen”) sollte man an Ort und Stelle aus taktischen Gründen also eher aus dem Weg gehen.
Seid ihr euch sicher, dass euer Ergebnis nichts verwertbares für die Polizei bringen wird und möchtet ihr die Kontrolle schnell hinter euch bringen, dann könnt ihr natürlich der Atemkontrolle zustimmen. Aber ihr solltet auf eine unbenutztes Röhrchen bestehen, welches ihr selber aus der Verpackung nehmt und auf das Messgerät aufsteckt.

So und nun noch ein Link zum Thema Führerschein, den ich nicht weiter kommentieren möchte:

warum-man-besser-seinen-fuhrerschein-nicht-dabei-hat/

Nochmal, ich möchte hier keine Anleitung geben wie man gegen die StVO verstößt, oder eine Kontrolle umgehen kann. Aber gerade bei einer Massenkontrolle darf es keine Unachtsamkeiten seitens der Polizei bei der Hygiene geben! Die Links zu den Webseiten sollen nur verdeutlichen, welche Rechte man als Bürger hat.

Ergänzungen dürfen gerne gemacht werden.
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-F-
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Re: Alkoholkontrollen bei An- und Abreise

#2 Beitrag von -F- »

OK, krass!
Ist dir das erst im danach gekommen, dass das Röhrchen benutzt war oder hast du vorher auf ein neues bestanden?
Und was wäre gewesen, wenn man sich weigert in das benutzte Ding zu pusten?

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Janaldo
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Re: Alkoholkontrollen bei An- und Abreise

#3 Beitrag von Janaldo »

Ich hab jetzt nicht alles durchgelesen, hab gerade nicht so viel Zeit, aber die Röhrchen wiederzuverwenden geht mal gar nicht. Da würde ich auch nicht mitmachen, das grenzt ja schon an Körperverletzung. :motz01:

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Tyler_D
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Re: Alkoholkontrollen bei An- und Abreise

#4 Beitrag von Tyler_D »

-F- hat geschrieben:OK, krass!
Ist dir das erst im danach gekommen, dass das Röhrchen benutzt war oder hast du vorher auf ein neues bestanden?
Und was wäre gewesen, wenn man sich weigert in das benutzte Ding zu pusten?
Mir ist das erst im Nachhinein klar geworden, als ich dann schon wieder auf dem Festivalgelände war und mich mit den Anderen aus meiner Gruppe unterhalten habe, die ja auch alle kontrolliert wurden. Es waren bei der Kontrolle 4 Geräte im Einsatz und bei keinem kontrollierten wurde ein Röhrchen aus der Verpackung verwendet. Bei allen war das Röhrchen entweder schon aufgesteckt, oder wurde wie bei mir, unverpackt aus der Jackentasche gezogen.
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Re: Alkoholkontrollen bei An- und Abreise

#5 Beitrag von vfbler »

Danke für die Hinweise Tyler, das ein oder andere war mir so auch nicht bewusst/bekannt und die Hygienegeschichte geht so mal gar nicht. Passt aber zum Teil mit Erfahrungen die man so mit unseren Freund und Helfern macht. ( auch wenn die meisten mit Sicherheit einen ganz guten Job machen)

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Re: Alkoholkontrollen bei An- und Abreise

#6 Beitrag von -F- »

Ich muss ja ehrlich sagen, dass ich seit meinem ersten Taubertal noch nie, weder bei An- noch Abreise, in eine Kontrolle gekommen bin.
Aber wenn das so abgeht, dann ist das schon krass.
Was haben denn die Polizisten davon, die Röhrchen nicht auszutauschen? Da spart ja nur der Arbeitgeber Geld. Das riecht nach einer Anweisung von Oben. Das wäre auch mal interessant zu wissen.

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Re: Alkoholkontrollen bei An- und Abreise

#7 Beitrag von Vollgas »

Ich wurde bisher nur montags kontrolliert! Seit dem mir sonntags heim fahrn bisher nie! Natürlich wäre es echt ne Riesen Sauerei wenn die Cops das mit der Hygiene nicht so genau nehmen! Sowas geht halt echt mal garnet!

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Re: Alkoholkontrollen bei An- und Abreise

#8 Beitrag von Elton »

Kleiner Tipp am Rande: Wenn ihr nicht genau das tut, was die bei der Kontrolle wollen, dann wundert euch nicht, wenn ihr in den folgenden Monaten öfter mal kontrolliert werdet. Sowas kann zumindest vorkommen, wenn ihr das in eurer Heimatgegend macht. Ich hatte mal eine Phase, da hat mich quasi jedes Polizeiauto angehalten, an dem ich vorbeigefahren bin. Einer hat sogar mal hinter mir gewendet. Ging dann so 3 Monate, dann war der Spuk vorbei. Und bei mir hatte ich nicht einmal einen Fall von unkooperativem Verhalten.

Ansonsten gilt was Tyler sagt. Wenn ihr euch anlegen wollt, dann passt auf, dass euer Warndreieck da ist und der Verbandskasten nicht abgelaufen ist. Letzteres ist öfter mal das Problem.

Übrigens dürfen euch die Cops eigentlich gar keine Fragen stellen, ohne euch auf euer Aussageverweigerungsrecht hingewiesen zu haben. Das, was man von den Ami-Film-Cops kennt, gilt prinzipiell nämlich auch bei uns, dass die Polizei ihr Sprüchlein aufsagen muss. Spaßig ist auch die Frage nach Dienstausweis oder Personenkennziffer. Die wollen die Cops nämlich gar net rausrücken. Hatte ich schon ein paar Mal. Solang der aber net seinen Ausweis zeigt, gibt es keinen Grund, warum du deinen zeigen solltest. Und am Besten dann eben immer gleich schön die Daten notieren.
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Re: Alkoholkontrollen bei An- und Abreise

#9 Beitrag von franky4finger »

Ich bin bei meinen Taubertalbesuchen auch nie kontrolliert worden. Die ersten male sind wir immer Sonntag Nacht, nach dem letzten Head abgedampft, da war freie fahrt. Letztes Jahr war ich zum ersten mal bis Montag Vormittag und ich hab mich fürchterlich aufgeregt, warum die Cops genau am Ausgang jeden zweiten Kontrollieren mussten. Über eine Stunde haben wir gebraucht, bis wir auf öffentlichen Straßen waren. Ich selber hatte aber keine Kontrolle.
Känguru-Weisheit des Tages:
"Weißt du, was passiert, wenn man sich immer alle Türen offen hält? Dann zieht’s, mein Freund! Dann wird man krank.
Diese verblödete Wischiwaschi-Kultur. Die Welt ist echt voll von Arschlöchern, rechtlich abgesicherten Arschlöchern!"

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Re: Alkoholkontrollen bei An- und Abreise

#10 Beitrag von franky4finger »

Ach genau, zu meinen Rechten die ich ja durchsetzen kann:

Ich hab immer das Gefühl, das die Polizei davon ausgeht "wer nichts zu verbergen hat, kann auch auf sein gutes Recht verzichten" Im Umkehrschluss: "Wer sich quer stellt oder etwas von Paragraphen erzählt wird genau durchleuchtet" Wie Elton schon beschrieben hat. Deswegen ist es auch so wichtig, Warnweste, Warndreieck und den Verbandskasten Ordnungsgemäß mitzuführen. Auch an die Profiltiefe eurer Reifen denken. Wer weiß was dem auf den Schlips getretenen noch alles einfällt. Frei nach dem Motto: A bissle was geht immer...
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