Jugendschutz

Was nicht immer wieder gefragt werden muss ...

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Supersenfsoße
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Jugendschutz

#1 Beitrag von Supersenfsoße »

Hi,
ich und ein paar Freunde wollen dieses Jahr zum ersten Mal aufs Taubertal-Festival gehen. Wir sind alle 16-17 Jahre alt und uns würde interessieren, ob eine Aufsichtsperson für uns alle reicht, oder ob wir jeder eine Einzelne bräuchten. Ich konnte davon auf der Homepage leider nichts lesen und wollte lieber mal fragen, weil das ja jeder Veranstalter anders handhabt und wir sicher gehen wollen, dass wir nicht die Karten kaufen und dann um 24 Uhr gehen müssen.
Oder ist das mit der Aufsichtsperson nur eine Sache, die offiziell so da stehen muss, aber nicht kontrolliert wird?
Vielen Dank jetzt schonmal für eure Hilfe
Liebe Grüße

SCHILLINGSFÜRSTgirl
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Re: Jugendschutz

#2 Beitrag von SCHILLINGSFÜRSTgirl »

also ich war da zum ersten mal mit 14, und mit 16 hab ich zum ersten mal gecampt... keiner wollt was... ;)

Supersenfsoße
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Re: Jugendschutz

#3 Beitrag von Supersenfsoße »

ok danke erstmal für die schnelle antwort:-)
dann werden wir das auch mal einfach so probiern wird schon klappen;-)
weißt du auch wie das in der theorie ausschaut, also ob man theoretisch nur eine Aufsicht brauchen würde oder mehrere.
Weil wenns nur eine wäre würden wie einfach mal paar zettel ausfüllen ansonsten probiern wir einfach mal unser glück;-)

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Ralf
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Re: Jugendschutz

#4 Beitrag von Ralf »

Theoretisch brauch jeder Jugendliche einen eigenen Erziehungsberechtigten.
Wir haben letztes Jahr beim 6-Tage-Camping aber auch keine Probleme gehabt. ;)
Wie du schon gesagt hast, einfach mal ein paar Zettel mit nehmen und im Notfall vorzeigen...

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Obse
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Re: Jugendschutz

#5 Beitrag von Obse »

Supersenfsoße hat geschrieben:Hi,
Wir sind alle 16-17 Jahre alt und uns würde interessieren, ob eine Aufsichtsperson für uns alle reicht, oder ob wir jeder eine Einzelne bräuchten.
Theoretisch bräuchte jeder von euch dann eine Aufsichtsperson die über 18 ist.
Theoretisch müsstet ihr dann ab 24 Uhr auch am Zelt bzw auf dem Zeltplatz zu finden sein!

ABER praktisch interessiert das so lange keinen, wie ihr euch normal benehmt, euch nicht mit Alkohol besauft das ihr erste Hilfe benötigt oder sonst irgendwelchen Krawall macht oder sonst irgendwie negativ auffallt!!

Wenn ihr aber ganz sicher gehen wollt, dann nehmt ihr so einen Zettel mit, und wenns dann doch passieren sollte, dass jemand nach euren Aufsichtspersonen fragt, dann schaut euch halt bei euren Nachbarn um ob die den Part übernehmen möchten.
Konzerte/Festivals 2020:

06.06. Skaldenfest
06.08.-09.08. Taubertal Festival
12.08.-15.08. Summerbreeze

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Janaldo
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Re: Jugendschutz

#6 Beitrag von Janaldo »

Theoretisch müsstet ihr dann ab 24 Uhr auch am Zelt bzw auf dem Zeltplatz zu finden sein!
Theoretisch müsste der Zeltplatz doch auch zur Veranstaltung bzw. zum Veranstaltungsgelände zählen, oder?
Also müssten sie eigenltich nach Hause :?:

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Obse
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Re: Jugendschutz

#7 Beitrag von Obse »

Pyr0 hat geschrieben:
Theoretisch müsstet ihr dann ab 24 Uhr auch am Zelt bzw auf dem Zeltplatz zu finden sein!
Theoretisch müsste der Zeltplatz doch auch zur Veranstaltung bzw. zum Veranstaltungsgelände zählen, oder?
Also müssten sie eigenltich nach Hause :?:
Veranstaltungsort ist doch das Festivalgelände...also unten..denke nicht, dass der Zeltplatz dazugehört
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Re: Jugendschutz

#8 Beitrag von Tyler_D »

Bestimmungen zum Jugendschutz

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz gelten auf dem gesamten Festivalgelände mit allen dazugehörigen Nebenflächen und Campingplätzen.

Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 15 Jahren dürfen das Festival nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten besuchen!

16- bis 18-Jährige müssen um 24:00 Uhr das Festival verlassen!
Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde.

Der Aufenhalt von Minderjährigen auf den Campingplätzen ist nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist mitzuführen.

Ein entsprechendes Formular (PDF) ist hier zu finden (zum Betrachten dieses Dokuments benötigen Sie den Adobe Reader von Adobe Systems).

Säuglingen und Kleinkindern ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht gestattet!

Weitere Regelungen findet Ihr in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Hier könnt ihr es lesen und die Links anwählen.

Thema wird in den FAQ-Bereich verschoben und gepinnt
“Wir verheizen die wenigen Kinder, die wir noch haben, in ein defizitäres Bildungs- und Betreuungssystem, damit die Eltern für wenig Geld viel arbeiten können, nur um ein Wirtschaftssystem aufrechtzuerhalten, das zum Scheitern verurteilt ist.”

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grubääär
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Re: Jugendschutz

#9 Beitrag von grubääär »

naja also ich hatte mit 15 auch kein problem
als ich 16 war hat mich komischerweise ein typ vom security wie ich rein wollte nach meinen ausweis gefragt hatte ihn zwar dabei aber hab zu ihm gesagt ich sei 18 nun gut dann hab ich gesagt, dass ich ihn net dabei hatte und durfte net rein
aber keine panik ^^
bin dann einfach über den andern eingang rein :D

also es gibt echt keine probleme wobei ich das fast komisch find weil bei plattenpartys usw machen se so einen stress und am festival ist es egal ... naja aber irgendwie logisch oder sollen die leute jeden der leute kontrollieren
Wer Freude daran findet, im Gleichschritt zu maschieren, hat sein Gehirn aus Versehen bekommen. [Einstein]

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Elton
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Re: Jugendschutz

#10 Beitrag von Elton »

Wenn ihr sicher gehen wollt, dann lasst euch von den Eltern einen Zettel unterschreiben im Sinne von "Hiermit gestatten wir unserem Kind xy das Taubertal-Festival zu besuchen. Für den Zeitraum der Veranstaltung übertragen wir das Sorgerecht auf Person yz." bla bla bla.
Ihr Kids kennt die Zettel ja sicher schon von anderen Anlässen.

Person yz sollte halt 18 sein und nicht grad selbst schon stockbesoffen im Zelt liegen, während ihr noch unterwegs seid.

Solange ihrs net übertreibt, geht viel. Wenns aber mal zuviel wird und KARO durchgreifen muss, dann kann das ganz schnell hochkochen und dann geht gar nix mehr.

Wo kein Kläger - da kein Richter. Aber wenn eure Eltern sich bei KARO wegen mangelndem Jugendschutz beschweren, weil die BRK Jungs euch zum Magenauspumpen ins Krankenhaus bringen mussten, dann gibts Mecker und dann darf gar keiner mehr rein.
Burn the land, boil the sea, but you can't take the sky from me!
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Re: Jugendschutz

#11 Beitrag von Tyler_D »

Nur weil es bisher so war, bedeutet es ja nicht das es so bleiben wird. Die Secs bekommen vor Ort entsprechende Anweisungen auf was sie besonders achten sollen.
Könnte ja sein, dass in diesem Jahr mehr auf das Alter geachtet wird, weil ständig Leute im Forum erzählen: "danach schaut kein Mensch!"
Ich hoffe dieser Wink mit dem Zaunpfahl hilft :roll:
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Re: Jugendschutz

#12 Beitrag von SCHILLINGSFÜRSTgirl »

auch wenn wir secs den auftrag kriegen, dass wir aufs alter schaun sollen, dann machen wir das speziell bei leuten die uns auffallen, weil sie sich aufführen oder stockbesoffen sind oder so. trotzdem wäre das dann ein suchen der nadel im heuhaufen, weil die meisten 14-18 jährigen oder so heutzutage eh meistens älter aussehen... also falls du, tyler, ein problem mit den kiddies hast, denk ich mal, dass es nich an den kiddies und dem alter, sondern nur an deren benehmen liegt...
und ich muss an dieser stelle mal erwähnen, dass ich sehr lieb und brav bin und auch mit 14-17 keinen scheiß im tal gemacht hab, jaha!

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Re: Jugendschutz

#13 Beitrag von Janaldo »

und ich muss an dieser stelle mal erwähnen, dass ich sehr lieb und brav bin und auch mit 14-17 keinen scheiß im tal gemacht hab, jaha!
Wollt ich grad sagen, die KARO-Securitys sind ja selber teilweise u18^^

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Re: Jugendschutz

#14 Beitrag von Tyler_D »

@SCHILLINGSFÜRSTgirl

ich habe kein Problem mit den jungen Leuten, aber man muß es auch nicht an die große Glocke hängen wie man dieses Thema bisher tatsächlich gehandhabt hat.
Es gibt ein offizielles Statment und im Zweifel wird man sich darauf berufen.
So lange es keine Probleme gibt und man das noch etwas locker sehen kann, ist es doch gut. Muß man ja nicht so lange darauf rum reiten, bis man sich strickt an diese Vorgaben halten muß und es keine Ausnahmen mehr gibt, oder?

Ich denke Supersenfsoße und alle anderen, für die dieses Thema interessant ist, haben ausführliche Antwort erhalten und wissen was zu machen ist. Falls nicht kann man ihnen auch nicht helfen.
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Dash
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Re: Jugendschutz

#15 Beitrag von Dash »

Oder man klärt das genauer über PN.
Tyler_D hat da schon recht: theoretisch liest ja hier auch die "andere Seite" mit, z.B. die grünen Jungs oder ein paar abgehalfterte Dorfpolitiker, die das als Anlass nehmen, dass mal genauer hingeschaut werden soll. Alles klar?

Bambi
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Re: Jugendschutz

#16 Beitrag von Bambi »

Elton hat geschrieben:Wo kein Kläger - da kein Richter. Aber wenn eure Eltern sich bei KARO wegen mangelndem Jugendschutz beschweren, weil die BRK Jungs euch zum Magenauspumpen ins Krankenhaus bringen mussten, dann gibts Mecker und dann darf gar keiner mehr rein.
Hi,
ich bin völlig eurer Meinung, will nur einen Teil etwas relativieren.
Die Jungs vom BRK sind keine Polizei oder so etwas. Wenn wir einen in unserem Zelt behandeln oder ins Krankenhaus bringen, sind wir erst einmal zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Grund warum ich das hier sage ich sicher nicht, weil ich die übertriebene Sauferei gut finde. Aber wenn es einmal so weit ist, dass die Hilfe von uns benötigt wird, sollte man sich einfach trauen auf uns zuzugehen und nicht Angst vor den Konsequenzen haben und die Gesundheit riskieren.
Bleibt einfach im Rahmen und übertreibt es nicht.
Viele Grüße
Bambi

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Re: Jugendschutz

#17 Beitrag von Dash »

Heute (22.07.2009) gab es zu Thema einen ausführlichen Newsletter vom Veranstalter zu dem Thema.
Damit ist das Thema nun auch höchst offiziell beantwortet!
Heute alles zum Thema Jugendschutz:

Alter von 0 bis einschließlich 6 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Kindern unter 7 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht
erlaubt.
Alter von 7 bis einschließlich 11 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Festivalgelände: mit Erziehungsberechtigtem
Campingplatz: mit Erziehungsberechtigtem
Steinbruch: mit Erziehungsberechtigtem

Alter von 12 bis einschließlich 15 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände: mit Sorgeberechtigtem
Campingplatz: mit Erziehungsberechtigtem
Steinbruch: mit Erziehungsberechtigtem

Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren ohne Erziehungs- oder
Sorgeberechtigten haben bis 24.00 Uhr das Festivalgelände zu
verlassen.

Konzertgelände (ab 24.00 Uhr): mit sorgeberechtigter Person
Campingplatz: mit sorgeberechtigter Person
Steinbruch: mit sorgeberechtigter Person

Alter von 18 bis oo Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände: erlaubt
Campingplatz: erlaubt
Steinbruch: erlaubt

Erziehungsberechtigter = Eltern, bzw. Vormund des Kindes bei Begleitung
des Jugendlichen vom Erziehungsberechtigten muss die „Vereinbarung zur
besonderen Obacht“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben
sein.

Sorgeberechtigter = Eltern, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern
oder Vormund die Sorgeberechtigung für die Zeit der
Veranstaltung übertragen wurde.

Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die
„Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt
und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des
Vormunds an der Kasse abgeben.

Wir behalten uns vor, eine Übertragung des Sorgerechtes nicht zu
aktzeptieren (z. B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder
Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde).

Festivalgelände = GESAMTES Festival inkl. Camping, Steinbruch, Parken
etc.

Konzertgelände = der geschlossene Bereich, in dem die Bühnen stehen.

Pennsocke
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Re: Jugendschutz

#18 Beitrag von Pennsocke »

Alter von 12 bis einschließlich 15 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände: mit Sorgeberechtigtem
Campingplatz: mit Erziehungsberechtigtem
Steinbruch: mit Erziehungsberechtigtem
Heißt quasi: Ich brauche eine Ü18-Person und zwei verschiedene Zettel, richtig?
Je ausführlicher so eine Erklärung wird, desto weniger verstehgt man sie... :heul02:

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Re: Jugendschutz

#19 Beitrag von Ribby »

Also irgendwie Blick ich da auch nicht mehr so ganz durch!? :?

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Re: Jugendschutz

#20 Beitrag von wesselder »

so wie ich des verstanden hab darfst du auf des konzertgelände mit nem zettel, kopie von dem ausweis deine eltern und einem, der die aufsichtspflicht übernimmet. ihr müsst den zettel und perso und so dort irgendwo abgeben und bekommt es wieder, wenn ighr vom konzertgelände weggeht.
auf dem campingplatz reicht jemand, der die aufsichtspflicht übernimmt nicht. da müssen deine eltern mit.

kann aber auch sein, dass ich es falsch verstanden hab.
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