Jugendschutz

Was nicht immer wieder gefragt werden muss ...

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Tyler_D
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Re: Jugendschutz

#21 Beitrag von Tyler_D »

Pennsocke hat geschrieben:
Alter von 12 bis einschließlich 15 Jahre
Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände: mit Sorgeberechtigtem
Campingplatz: mit Erziehungsberechtigtem
Steinbruch: mit Erziehungsberechtigtem
Heißt quasi: Ich brauche eine Ü18-Person und zwei verschiedene Zettel, richtig?
Je ausführlicher so eine Erklärung wird, desto weniger verstehgt man sie... :heul02:
Musst einfach nur weiter lesen:
Erziehungsberechtigter = Eltern, bzw. Vormund des Kindes bei Begleitung
des Jugendlichen vom Erziehungsberechtigten muss die „Vereinbarung zur
besonderen Obacht“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben
sein.

Sorgeberechtigter = Eltern, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern
oder Vormund die Sorgeberechtigung für die Zeit der
Veranstaltung übertragen wurde.
Auf dem Konzertgelände reicht eine Person auf die das Sorgerecht übertragen wurde, für den Campingplatz und den Steinbruch muss ein erziehungsberechtigter dabei sein.
“Wir verheizen die wenigen Kinder, die wir noch haben, in ein defizitäres Bildungs- und Betreuungssystem, damit die Eltern für wenig Geld viel arbeiten können, nur um ein Wirtschaftssystem aufrechtzuerhalten, das zum Scheitern verurteilt ist.”

Pennsocke
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Re: Jugendschutz

#22 Beitrag von Pennsocke »

Heißt das, ich dürfte nur mit meinen Eltern auf den Campingplatz? Also rein rechtlich gesehen?

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Tyler_D
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Re: Jugendschutz

#23 Beitrag von Tyler_D »

Pennsocke hat geschrieben:Heißt das, ich dürfte nur mit meinen Eltern auf den Campingplatz? Also rein rechtlich gesehen?
so wie ich es verstehe, ja. :shock:

schau mal folgende Seite an, da sind die Papiere als Download. Dort wird der Unterschied dann deutlich.

http://www.taubertal-festival.de/de/mai ... chutz.html
“Wir verheizen die wenigen Kinder, die wir noch haben, in ein defizitäres Bildungs- und Betreuungssystem, damit die Eltern für wenig Geld viel arbeiten können, nur um ein Wirtschaftssystem aufrechtzuerhalten, das zum Scheitern verurteilt ist.”

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Re: Jugendschutz

#24 Beitrag von Ribby »

Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben.
Warum an der Kasse abgeben? Immerhin wird man ja dann eher an den Eingangsschleusen oder so nach dem Alter gefragt und dann hat man ja nichts mehr dabei, wenn man es an der Kasse abgegeben hat.
Oder versteh ich in dem Satz irgendetwas falsch? ^^

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Tyler_D
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Re: Jugendschutz

#25 Beitrag von Tyler_D »

Ribby hat geschrieben:
Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben.
Warum an der Kasse abgeben? Immerhin wird man ja dann eher an den Eingangsschleusen oder so nach dem Alter gefragt und dann hat man ja nichts mehr dabei, wenn man es an der Kasse abgegeben hat.
Oder versteh ich in dem Satz irgendetwas falsch? ^^

Ich denke den Minderjährigen wird ein anderes Eintrittsband verpasst, damit die Leute hinter der Theke wissen an wen sie kein Alk ausschenken dürfen und die Secs einfacher unterscheiden können.
“Wir verheizen die wenigen Kinder, die wir noch haben, in ein defizitäres Bildungs- und Betreuungssystem, damit die Eltern für wenig Geld viel arbeiten können, nur um ein Wirtschaftssystem aufrechtzuerhalten, das zum Scheitern verurteilt ist.”

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Re: Jugendschutz

#26 Beitrag von Peet »

Darf ein "Sorgeberechtigter" eigendlich auch für mehr als einen Jugendlichen "sorgen"?
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Re: Jugendschutz

#27 Beitrag von Vollgas »

Ich glaube schon. Weiß aber die rechtliche Lage nicht genau.

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Re: Jugendschutz

#28 Beitrag von Tyler_D »

Pistol3peet hat geschrieben:Darf ein "Sorgeberechtigter" eigendlich auch für mehr als einen Jugendlichen "sorgen"?
Ich denke ja, denn bei einem Schulausflug ist ja auch nicht für jedes Kind ein Lehrer dabei
“Wir verheizen die wenigen Kinder, die wir noch haben, in ein defizitäres Bildungs- und Betreuungssystem, damit die Eltern für wenig Geld viel arbeiten können, nur um ein Wirtschaftssystem aufrechtzuerhalten, das zum Scheitern verurteilt ist.”

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Re: Jugendschutz

#29 Beitrag von Pennsocke »

Und warum werden diese neue Regelungen erst so kurzfristig bekannt gegeben?
Karte verkaufen wäre jetzt ein bisschen kurzfristig, verdammt! :?

Ich hab meine Karte jetzt schon 'ne ganze Weile & werd erst zwei Monate nach dem Taubertal 16 :(

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Re: Jugendschutz

#30 Beitrag von Le-Neuf »

die regeln sind doch nicht neu.
war doch schon immer so, dass man als u16 nicht einfach so ohne begleitung auf festivals darf.
ob man wirklich kontrolliert wird ist die andere fragen, aber dazu kann ich nix sagen, weil ich das problem auf dem toa noch nicht hatte;)

falls verkaufen zu kurzfristig wird, würd ich die karte aber auch einfach so nehmen :D
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Re: Jugendschutz

#31 Beitrag von Pennsocke »

Ich wäre ja mit Freunden dort, die teilweise Ü18 sind.
Mir gehts einfach nur darum, dass ich quasi nicht dort campen dürfte - das war mir neu!?

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Tyler_D
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Re: Jugendschutz

#32 Beitrag von Tyler_D »

@sweetnightmare5

war im letzten Jahr auch schon so und wird auch schon ewig so auf der Homepage ausgewiesen. Nur das es so deutlich und ausführlich beschrieben wurde ist neu. Damit möchte man wahrscheinlich jeden Zweifel oder Spielraum beseitigen.
Tyler_D hat geschrieben:Bestimmungen zum Jugendschutz

Der Aufenhalt von Minderjährigen auf den Campingplätzen ist nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist mitzuführen.
“Wir verheizen die wenigen Kinder, die wir noch haben, in ein defizitäres Bildungs- und Betreuungssystem, damit die Eltern für wenig Geld viel arbeiten können, nur um ein Wirtschaftssystem aufrechtzuerhalten, das zum Scheitern verurteilt ist.”

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Re: Jugendschutz

#33 Beitrag von Pennsocke »

Dann werde ich wohl auf die Jugendherberge zurückgreifen müssen - Offtopic: Weiß jemand, ob man da so einen Jugendherbergenpass für braucht?

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Re: Jugendschutz

#34 Beitrag von twaddy »

Pennsocke hat geschrieben:Dann werde ich wohl auf die Jugendherberge zurückgreifen müssen - Offtopic: Weiß jemand, ob man da so einen Jugendherbergenpass für braucht?

Jap,
du brauchst dafür soweit ich weiß ne Mitgliedschaft beim Deutschen Jugendherbergswerk.
Einfach mal in der Rothenburger JuHe anrufen.
Wieder da...mei ist das schön...fast wie daheim.

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Re: Jugendschutz

#35 Beitrag von deioma »

Nur mal so am Rande. Das mit der Mama beim Zelten gilt nur für u16.

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Re: Jugendschutz

#36 Beitrag von Freddy »

Hallo zusammen,

ich bin 17 und würde dieses Jahr gerne ins Taubertal kommen.
Ich habe aber keine volljährige Person in meiner Umgebung die als Sorgeberechtigter mitkommen würde, da meine Bekannten alle unter 18 sind.
Erklären sich in der Regel viele Zeltnachbarn (oder überhaupt welche) damit einverstanden, die Sorgeberechtigung zu unterschreiben?

Danke im Vorraus! =)

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Re: Jugendschutz

#37 Beitrag von wesselder »

Freddy hat geschrieben: Erklären sich in der Regel viele Zeltnachbarn (oder überhaupt welche) damit einverstanden, die Sorgeberechtigung zu unterschreiben?
Würdest du von jemandem, den du zum ersten mal siehst, von dem du nicht weißt, wieviel er trinkt und wie er sich dann benimmt und von dem du nicht weißt, ob es nur bei Alkohol bleibt oder auch andere Drogen dabei sind, die Sorgepflicht übernehmen??
Ich nicht.
Außerdem muss der Unterschreiber immer in der nähe seines "Kindes" bleiben (glaub ich).
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Re: Jugendschutz

#38 Beitrag von Elton »

Wenn deine Bekannten auch alle unter 18 sind, wer ist dann bei denen als Aufsichtsperson dabei? Frag doch die Person.
Burn the land, boil the sea, but you can't take the sky from me!
Listen. Don't blink. Run!

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Re: Jugendschutz

#39 Beitrag von Obse »

so lange du dich nach 24 Uhr unauffällig benimmst, nicht zu viel trinkst oder randalierst, bemerkt in der Regel keiner, dass du noch keine 18 bist! Da müsste es schon ganz dumm laufen, dass die nach 24 Uhr irgendwo kontrollieren und gerade dich raus picken!


Ich würde mir da mal keine Gedanken machen, war bei mir vor ein paar Jahren ja nicht anders :wink:
Konzerte/Festivals 2020:

06.06. Skaldenfest
06.08.-09.08. Taubertal Festival
12.08.-15.08. Summerbreeze

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Re: Jugendschutz

#40 Beitrag von Freddy »

Würdest du von jemandem, den du zum ersten mal siehst, von dem du nicht weißt, wieviel er trinkt und wie er sich dann benimmt und von dem du nicht weißt, ob es nur bei Alkohol bleibt oder auch andere Drogen dabei sind, die Sorgepflicht übernehmen??
Ich nicht.

Jaa eben, deshalb frag ich ja auch, denn ich würde es wascheinlich auch eher nicht tun =)
Auf jeden Fall nicht wenn derjenige schon vor 24 Uhr betrunken ist.

so lange du dich nach 24 Uhr unauffällig benimmst, nicht zu viel trinkst oder randalierst, bemerkt in der Regel keiner, dass du noch keine 18 bist


okay =), ich hatte sowieso nicht vor mich wegzukippen, ich will auch noch was von der Musik mitbekommen, was schließlich mein Hauptgrund ist weshalb ich ins Tal kommen möchte.


Danke für die Antworten, vielleicht finde ich ja noch jemanden volljährigen der mit mir mitkommt.

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